
Berlin: AfD-Politiker hat kein Recht auf Einstellung im gehobenen Dienst bei der Polizei
Entscheidung in Berlin AfD-Politiker hat keinen Anspruch auf Einstellung im gehobenen Dienst Ein Kommunalpolitiker der AfD will Karriere bei der Kriminalpolizei machen. Nach einer Absage fürs Beamtenverhältnis auf Probe...
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Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Entscheidung in Berlin AfD-Politiker hat keinen Anspruch auf Einstellung im gehobenen Dienst Ein Kommunalpolitiker der AfD will Karriere bei der Kriminalpolizei machen. Nach einer Absage fürs Beamtenverhältnis auf Probe distanziert er sich – wenig glaubwürdig, wie nun ein Gericht befand. 14 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Akten im Verwaltungsgericht Berlin Foto: Marlena Waldthausen / DER SPIEGEL Einem Brandenburger AfD-Kommunalpolitiker bleibt eine Einstellung in den gehobenen Polizeidienst trotz anfänglicher Zusage vorerst verwehrt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Eilverfahren, dass der frühere AfD-Fraktionsvorsitzende in einer Gemeindevertretung nicht zum Beamten für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei in der Hauptstadt ernannt werden muss, wie ein Sprecher mitteilte.
Die Einzelheiten
Das Gericht sah begründete Zweifel an der Verfassungstreue des Antragstellers. Diese genügten für eine Ablehnung der Einstellung in den gehobenen Dienst, hieß es in der Begründung. Die Entscheidung des Gerichts im sogenannten Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Der Mann war von 2011 bis 2026 als Polizeivollzugsbeamter für das Land Berlin tätig. Er bewarb sich 2025 für die Zulassung zum Studium für den gehobenen Dienst und erhielt eine vorläufige Einstellungszusage. Das Studium sollte am 1.
»Zweifel an der charakterlichen Eignung«Daraufhin ließ sich der Mann aus seinem bisherigen Beamtenverhältnis entlassen. Als dann jedoch seine Tätigkeit als AfD-Fraktionsvorsitzender bekannt wurde, hob das Land Berlin im März 2026 die Zusage und damit die Aufnahme in das Beamtenverhältnis im gehobenen Dienst auf Widerruf auf. Als Grund nannte es laut Gericht »Zweifel an der charakterlichen Eignung«.
Was Experten sagen
Der Polizist legte daraufhin sein Mandat in der Gemeindevertretung nieder und suchte um Eilrechtsschutz nach. Er gab unter anderem an, die Entwicklungen der AfD Brandenburg, die seit 2020 vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt und seit 2025 als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft wird, nicht in ihrer Tragweite erkannt zu haben. Er betonte laut einem Gerichtssprecher, nicht in überörtlichen Parteistrukturen eingebunden gewesen zu sein.
Die AfD Brandenburg ist vom Verfassungsschutz 2025 als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft worden. Mehr zum Thema Beschluss des Oberverwaltungsgerichts: Bundestagsverwaltung darf Mitarbeiter von AfD-Abgeordnetem den Zutritt verweigern Entscheidung in Sachsen: Ehemaliger Unterstützer der rechtsextremen Szene darf Jurist werden Wahlkampf-Fiasko in Sachsen-Anhalt: Dieses Foto ist für die CDU ein gewaltiges Problem.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





