
Bundestag-Gutachten: Behörden dürfen Open Source in Ausschreibungen fordern
In deutschen Behörden hält sich hartnäckig ein Mythos: Die gezielte Ausschreibung von Open-Source-Software (OSS) sei vergaberechtlich verboten, weil sie proprietäre Anbieter diskriminiere. Ein Gutachten des...
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Eine bemerkenswerte Entwicklung zeichnet sich im Bereich der künstlichen Intelligenz ab. In deutschen Behörden hält sich hartnäckig ein Mythos: Die gezielte Ausschreibung von Open-Source-Software (OSS) sei vergaberechtlich verboten, weil sie proprietäre Anbieter diskriminiere. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags räumt damit auf.
Die Rechtsexperten kommen zu dem Schluss, dass eine Beschränkung auf Open Source keineswegs generell unzulässig sei. Unter bestimmten Voraussetzungen könne der Fokus auf freie Software sogar rechtlich und wirtschaftlich geboten sein.
Dieser Fortschritt sendet wichtige Signale für die Zukunft der Branche, und die Techwelt schaut genau hin.




