Digital Markets Act: Teilerfolg für Meta vor dem EU-Gericht
Meta hat im Ringen um die EU-Regeln für Digitalplattformen einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am Mittwoch einen Beschluss der EU-Kommission teilweise für nichtig erklärt. Die...
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Eine bemerkenswerte Entwicklung zeichnet sich im Bereich der künstlichen Intelligenz ab. Meta hat im Ringen um die EU-Regeln für Digitalplattformen einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am Mittwoch einen Beschluss der EU-Kommission teilweise für nichtig erklärt.
Die Brüsseler Wettbewerbshüter klassifizierten den Facebook-Mutterkonzern im September 2023 auf Basis des Digital Markets Acts (DMA) als sogenannten Torwächter (Gatekeeper). Diese Einstufung kippte EuG für den hauseigenen Kleinanzeigendienst Marketplace.
Für den Kommunikationsdienst Messenger bleibt sie dagegen bestehen.
Die Entwicklung dürfte den Wettbewerb im KI-Bereich weiter anheizen.




