
Gericht: Hausgemeinschaft muss Klimagerät erlauben
Wohnungseigentümer haben ein Anrecht darauf, ein Klimagerät auf ihrem Balkon einbauen zu lassen. Eine Hausgemeinschaft muss dies grundsätzlich gestatten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az. V ZR...
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Ein bedeutender Fortschritt prägt den KI-Sektor: Wohnungseigentümer haben ein Anrecht darauf, ein Klimagerät auf ihrem Balkon einbauen zu lassen. Eine Hausgemeinschaft muss dies grundsätzlich gestatten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.
V ZR 162/25) und wies damit die Revision einer Hausgemeinschaft in Berlin zurück. Diese hatte den Einbau mit einem Beschluss verhindern wollen.
Dagegen hatten die Wohnungseigentümer geklagt und nun auch vor dem BGH recht bekommen. Schon die Vorinstanz hatte zu ihren Gunsten entschieden.
Die Entwicklung dürfte den Wettbewerb im KI-Bereich weiter anheizen.




