Höchstgericht: Ein „Like” einer Beleidigung ist (k)eine Beleidigung
Ein Österreicher postet sein Hochzeitsfoto auf Facebook. Darunter setzt ein anderer Facebook-Nutzer eine beleidigende Äußerung, die dem Ehemann Ehrlichkeit und Anstand abspricht und ihm unterstellt, mit Falschheit Geld...
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Eine bemerkenswerte Entwicklung zeichnet sich im Bereich der künstlichen Intelligenz ab. Ein Österreicher postet sein Hochzeitsfoto auf Facebook. Darunter setzt ein anderer Facebook-Nutzer eine beleidigende Äußerung, die dem Ehemann Ehrlichkeit und Anstand abspricht und ihm unterstellt, mit Falschheit Geld zu verdienen.
Ein Dritter bedenkt diese Beleidigung mit einem Klick auf „Gefällt mir”, auf Denglisch als „Like” bekannt. Der frisch gebackene Ehemann fühlt sich dadurch noch einmal beleidigt, und weiß, dass Likes die Verbreitung der Beleidigung verstärken.
Daher klagt er den Dritten auf Unterlassung solcher Likes und beantragt eine Einstweilige Verfügung. Schon das Eilverfahren um die Einstweilige Verfügung zieht sich bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) des Landes, der sich zum ersten Mal zu den Grundsätzen der Auslegung von Likes äußert.
Dieser Fortschritt sendet wichtige Signale für die Zukunft der Branche, und die Techwelt schaut genau hin.




