
Köln: 101-Jährige darf in ihrer Wohnung bleiben – Räumungsklage gescheitert
Räumungsklage gescheitert 101-jährige Kölnerin darf in ihrer Wohnung bleiben Ein Immobilienunternehmen will in Köln einen Neubau errichten. Ein Gericht hat nun entschieden, dass eine demente, hochbetagte Mieterin dafür...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Räumungsklage gescheitert 101-jährige Kölnerin darf in ihrer Wohnung bleiben Ein Immobilienunternehmen will in Köln einen Neubau errichten. Ein Gericht hat nun entschieden, dass eine demente, hochbetagte Mieterin dafür nicht weichen muss. 44 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Audio steht in Kürze zur Verfügung In Kürze bereit X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Amtsgericht in Köln Foto: Thomas Banneyer / dpa Seit 1969 lebt eine schwer an Demenz erkrankte Seniorin in ihrer Wohnung im Kölner Stadtteil Bickendorf, dann sollte sie per Räumungsklage raus. Nun hat ein Gericht entschieden: Die 101-jährige Frau darf bleiben, mitsamt ihrer sie pflegenden Tochter.
Die Einzelheiten
Das Kölner Amtsgericht wies die Räumungsklage einer Immobiliengesellschaft ab. »Das ist für uns eine ganz große Erleichterung«, sagte der Sohn der 101-Jährigen nach der Urteilsverkündung. Einen Umzug in eine andere Wohnung, »den hätte meine demenzkranke Mutter nicht überlebt.
Das wäre das Todesurteil für sie gewesen«. Mit dem Urteil habe man nun die Sicherheit, dass sie weiter in ihrer gewohnten Umgebung bleiben könne. Das Gericht ging in seiner Urteilsbegründung weder auf das Alter noch den gesundheitlichen Zustand der 101-Jährigen ein, sondern wies die Räumungsklage wegen »formeller und materieller Bedenken« ab.
Hintergrund der Klage ist die geplante Errichtung von Neubauten durch die Immobiliengesellschaft, unter anderem auch auf dem Grundstück, wo heute das Haus mit der Wohnung der 101-Jährigen steht. Die Anwälte des Unternehmens hatten die Kündigung damit begründet, dass durch die Fortführung des Mietverhältnisses eine angemessene wirtschaftliche Verwertung der Immobilie verhindert werde, was erhebliche Nachteile für das Unternehmen mit sich bringe. Die Anwälte hatten auch darauf verwiesen, dass den beiden Mieterinnen eine adäquate Ersatzwohnung in unmittelbarer Nähe zum jetzigen Wohnort angeboten worden sei.
Was Experten sagen
Auf dieses Angebot habe die Familie aber nie reagiert, weshalb Klage eingereicht worden sei. Mehr zum Thema Familienstreit vor Gericht: Mann darf Schwiegermutter wegen Eigenbedarfs Mietvertrag kündigen Möglicher Kompromiss im Streit: Betagte Nonnen könnten im besetzten Kloster bleiben – unter einer Bedingung Härtefallregelung: Wenn der Auszug aus der Mietwohnung unzumutbar ist Aus Sicht des Gerichts hatte die Immobiliengesellschaft nicht ausreichend dargelegt, warum eine weitere Nutzung des Gebäudes nicht möglich sein sollte. Zudem seien auch die vorgebrachten wirtschaftlichen Nachteile, die dem Unternehmen angeblich durch eine Fortführung des Mietverhältnisses entstünden, nicht ausreichend konkretisiert worden.
»Deswegen kam es aus Sicht des Gerichts auch nicht auf die vorgetragenen Härtegründe aufseiten der Beklagten an«, erläuterte die Richterin.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





