
Krypto-Steuer vorerst vom Tisch? Haltefrist fehlt im Jahressteuergesetz 2026
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Im Blockchain-Ökosystem sorgt eine wichtige Nachricht für Aufsehen. Startseite Aktuelle Artikel im Überblick Politik Steuer Krypto-Steuer vom Tisch? Haltefrist fehlt im GesetzentwurfDie Hintergründe Krypto-Steuer vorerst vom Tisch? Haltefrist fehlt im Jahressteuergesetz 2026Die Bundesregierung will die Haltefrist für Bitcoin, Ethereum und Co.
Im Jahressteuergesetz 2026 ist die Änderung bislang aber nicht enthalten. von Johannes Dexl 24. 2026 Teilen Bitcoin-Kurs56.
Marktdynamik
46 % Bitcoin kaufen Beitragsbild: picture alliance | Frank Schäffler kritisiert die geplante Abschaffung der Krypto-Haltefrist vehement KI-Zusammenfassung lesen KI-Zusammenfassung lesenZusammenfassung wird erstellt…Bundesregierung plant Verschärfung der Krypto-Steuer, Haltefrist bleibt jedoch vorerst unverändert. â³Gesetzesentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 sieht keine Änderungen im Einkommensteuergesetz vor. â³Politische Diskussion über die Abschaffung der Haltefrist läuft, gesetzgeberische Umsetzung steht noch aus.
Aktueller Planungsstand lässt keine Änderungen für August und September erwarten. â³ Die Bundesregierung hat angekündigt, die steuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen Krypto-Assets zu verschärfen. In einem konkreten Gesetzestext findet sich die geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist bislang jedoch nicht.
Der bisher veröffentlichte Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 sieht keine entsprechende Änderung von § 23 Einkommensteuergesetz vor. Auch in der vorläufigen Kabinettzeitplanung vom 24. Juli ist das Gesetz für die Sitzungen im August und September nicht aufgeführt.
Auswirkungen auf die Märkte
Auf die ausstehende gesetzgeberische Umsetzung hatte zuvor der ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler hingewiesen. Damit bleibt die geltende Regelung zunächst bestehen: Wer privat gehaltene Kryptowerte nach mehr als einem Jahr verkauft, kann die daraus erzielten Gewinne grundsätzlich steuerfrei realisieren. Erst eine Änderung des Einkommensteuergesetzes würde daran etwas ändern.
Mit Blockpit bist du auf mögliche Änderungen bei der Krypto-Besteuerung vorbereitet und behältst deine Transaktionen jederzeit im Blick. Jetzt kostenlos registrieren. Abschaffung ist noch nicht vom Tisch Dass die Neuregelung im bisherigen Entwurf fehlt, bedeutet allerdings nicht, dass das Vorhaben gescheitert ist.
Der Text könnte noch vor dem Kabinettsbeschluss ergänzt werden. Denkbar wäre auch, die Änderung später im parlamentarischen Verfahren einzubringen oder in einem eigenständigen Gesetz zu regeln. Auch aus der Kabinettzeitplanung lässt sich noch kein endgültiger Zeitplan ableiten – Termine und Vorhaben können sich jederzeit verschieben.
Die Kryptomärkte verfolgen diese Entwicklung genau, während Anleger die möglichen Auswirkungen auf die Kurse abwägen.




