
Vergewaltigung: Justizministerin Stefanie Hubig will Frist für Verjährung verlängern
Sexualstrafrecht Hubig will Verjährung von Vergewaltigung verlängern Justizministerin Hubig spricht sich für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts aus. Verjährung nach fünf Jahren bei Vergewaltigung hält die...
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Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Sexualstrafrecht Hubig will Verjährung von Vergewaltigung verlängern Justizministerin Hubig spricht sich für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts aus. Verjährung nach fünf Jahren bei Vergewaltigung hält die SPD-Politikerin für »zu kurz« und plädiert für eine deutliche Verlängerung der Frist. 41 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) Foto: Bernd von Jutrczenka / dpa Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung auf 20 Jahre verlängern. »Die Frist beträgt derzeit im Regelfall fünf Jahre.
Die Einzelheiten
Das ist zu kurz«, sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstagsausgaben). »Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre – so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch. « Dies sollte »so bald wie möglich« angepasst werden.
Hubig befürwortete ebenso die Forderung, die Voraussetzungen für die Einvernehmlichkeit von Sex zu erhöhen. Vor der am Donnerstag beginnenden Justizministerkonferenz in Hamburg plädierte die SPD-Politikerin dafür, bei Fällen von sexueller Gewalt den Grundsatz »Nur Ja heißt Ja« ins Recht einzuführen. Nur dies schütze die sexuelle Selbstbestimmung konsequent.
Betroffene wären damit beispielsweise auch dann geschützt, »wenn sie sich beispielsweise in einer Schockstarre befinden und nicht mal mehr ein ›Nein‹ artikulieren können«. Mehr zum Thema Verfolgung bei Sexualstraftaten: Er soll sie Dutzende Male betäubt, vergewaltigt und gefilmt haben. Doch eine Gesetzeslücke schützt ihn Von Sophie Garbe, Roman Höfner und Ann-Katrin Müller Sexualstrafrecht in der Europäischen Union: EU-Parlament will einheitliche »Nur Ja heißt Ja«-Regelung Fall Fernandes: Warum kommt Sexualstrafrecht im Jurastudium kaum vor?
Was Experten sagen
Ein Interview von Lukas Hildebrand »Bis 2016 war es so: Eine Vergewaltigung lag in der Regel nur dann vor, wenn sich das Opfer körperlich gewehrt hatte«, rief Hubig in Erinnerung. »Wir sind 2016 den wichtigen Schritt zu ›Nein heißt Nein‹ gegangen. Aus meiner Sicht ist jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt: ›Nur Ja heißt Ja‹ schützt die sexuelle Selbstbestimmung konsequent.
« Viele europäische Staaten hätten diese Regelung schon, sagte die Ministerin. »Ich sehe darin ein Vorbild. « Einen ähnlichen Vorschlag hatten bereits die Grünen im Bundestag unterbreitet.
Politiker von Union und AfD hatten sich skeptisch geäußert, SPD-Abgeordnete offen. Der Entwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen. Sexualisierte Gewalt als Schwerpunkt der JustizministerkonferenzAm Donnerstag und Freitag findet die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister von Bund und Ländern in Hamburg statt.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





