
Wöchentliche Arbeitszeit: Tarifgebundene Firmen sollen Achtstundentag lockern können
Änderung des Arbeitszeitgesetzes Achtstundentag soll für bestimmte Firmen fallen Ministerin Bärbel Bas will grundsätzlich am Achtstundentag festhalten. Tarifparteien sollen aber eine wöchentliche Höchstarbeitszeit...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Änderung des Arbeitszeitgesetzes Achtstundentag soll für bestimmte Firmen fallen Ministerin Bärbel Bas will grundsätzlich am Achtstundentag festhalten. Tarifparteien sollen aber eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Ein Verband spricht von »Arbeitsverweigerung«.
22 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (4 Minuten) 4 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Gewerkschaftsprotest für den Achtstundentag Foto: Mike Schmidt / IMAGO Das Bundesarbeitsministerium will den Achtstundentag nicht pauschal abschaffen, aber den Tarifparteien mehr Spielraum für längere Arbeitstage geben.
Die Einzelheiten
Künftig sollen Tarifparteien anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Dies geht aus einem Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes hervor, der dem SPIEGEL vorliegt. Zuvor hatte die Nachrichtenagentur berichtet.
Der Entwurf greift damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf. Darin hatte die Koalition angekündigt, die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Dem Entwurf zufolge will das Arbeitsministerium diese Öffnung aber auf tarifgebundene Betriebe beschränken.
Die Lockerung für eine wöchentliche Höchstgrenze ist zudem an die Bedingung geknüpft, dass besondere Regeln den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sichern. In Bereichen ohne Tarifvertrag soll es dem Entwurf zufolge im Grundsatz bei der täglichen Höchstarbeitszeit bleiben. Regierung muss auf Urteile reagierenAus dem Ministerium von SPD-Co-Chefin Bärbel Bas hieß es, es handele sich um einen Arbeitsentwurf, der nicht final abgestimmt sei.
Was Experten sagen
Die Debatte über eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes war bei den Gewerkschaften auf scharfe Kritik gestoßen, während die Arbeitgeber eine weitergehende Öffnung forderten. Der Entwurf reagiert auch auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber sollen grundsätzlich verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch zu erfassen.
Das Modell der Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein, sofern der Arbeitgeber sicherstellt, dass ihm Verstöße gegen gesetzliche Ruhezeiten bekannt werden. Der Achtstundentag gilt in Deutschland seit 1918. Im Arbeitszeitgesetz heißt es: »Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
« Nur in Ausnahmen sind zehn Stunden pro Tag möglich. Arbeitgeberverband mit Entwurf unzufriedenDer Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat die Überlegungen als »Rückfall in alte Regulierungsmuster« kritisiert. Der Entwurf missachte den Koalitionsvertrag und sei in wesentlichen Teilen eine Neuauflage eines bereits 2023 gescheiterten Vorschlags, sagte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





