Post von Ledger? Vorsicht vor dieser neuen Betrugsmasche

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Im Blockchain-Ökosystem sorgt eine wichtige Nachricht für Aufsehen. Startseite Aktuelle Artikel im Überblick Technologie Sicherheit Falsche Ledger-Briefe mit angeblicher Meldepflicht im UmlaufPhishing per Brief Post von Ledger? Vorsicht vor dieser neuen BetrugsmascheAmtlich anmutendes Schreiben, Behördennamen, knappe Frist und ein Rabattgutschein noch obendrauf: In Deutschland landen derzeit gefälschte Ledger-Briefe in den Briefkästen. von Ludwig Schlick 20.
2026 Teilen Bitcoin-Kurs74. 74 % Bitcoin kaufen Beitragsbild: Shutterstock I Fotomontage | Betrüger nutzen die Verunsicherung rund um Ledger für eine neue Masche KI-Zusammenfassung lesen KI-Zusammenfassung lesenZusammenfassung wird erstellt…In Deutschland kursieren gefälschte Briefe im Namen von Ledger, die zur Registrierung bei ZenLedger auffordern. â³Die angebliche Meldepflicht für Krypto-Wallets existiert nicht und die Frist ist erfunden.
Marktdynamik
â³QR-Codes in den Schreiben könnten persönliche Daten abfragen und den Zugriff auf Guthaben gefährden. â³Die Briefe enthalten vollständige Namen und Adressen, vermutlich aufgrund eines Datenlecks bei einem Dienstleister. â³ In Deutschland werden derzeit offenbar betrügerische Briefe im Namen von Ledger verschickt.
In den Benachrichtigungen wird behauptet, dass neue regulatorische Anforderungen eine Registrierung bei einem Dienst namens ZenLedger für alle deutschen Ledger-Kunden verpflichtend machten. Als Frist dafür wird in dem Schreiben, das BTC-ECHO vorliegt, der 31. Bei den täuschend echt aussehenden Briefen handelt es sich um Fälschungen.
Die Masche setzt auf Autorität. Das Papier trägt das Ledger-Logo, eine Deutschlandflagge und den Vermerk “Kundenmitteilung”. Im Text tauchen die Finanzaufsicht BaFin und das Bundeszentralamt für Steuern auf, angeblich legten beide zunehmend Wert auf korrekte Aufzeichnungen digitaler Vermögenswerte.
Auswirkungen auf die Märkte
Wer nicht reagiere, dem drohen angeblich Rückfragen von Behörden, zusätzliche Überprüfungen und Verzögerungen bei Börsen wie Coinbase. Sogar eine Rabattkarte über 15 Prozent liegt dem Schreiben bei, das den Vorgang wie ein gewöhnliches Kundenangebot wirken lassen soll. Das gefälschte Schreiben nennt BaFin und Bundeszentralamt für Steuern und setzt eine Frist zum 31.
Oktober Diese Meldepflicht existiert nicht Der Kern des Schreibens ist jedoch frei erfunden. Eine Pflicht für Besitzer selbstverwahrter Wallets, sich irgendwo zu registrieren, gibt es weder in Deutschland noch einem anderen Land. Die gesetzlichen Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz richten sich an Krypto-Dienstleister, also an Börsen und Verwahrer.
Wer seine Coins selbst hält, fällt nicht darunter. Entsprechend existiert auch keine Frist bis zum 31. Zu beachten ist außerdem: ZenLedger ist zwar ein real existierendes US-Unternehmen für Krypto-Steuersoftware.
Die Kryptomärkte verfolgen diese Entwicklung genau, während Anleger die möglichen Auswirkungen auf die Kurse abwägen.


