
AfD Hessen: Partei darf als Verdachtsfall eingestuft werden
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hessische AfD darf als Verdachtsfall eingestuft werden Schon 2022 hat der Verfassungsschutz die AfD beobachtet, dagegen ging die Partei vor. Nun hat ein Verwaltungsgericht im...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hessische AfD darf als Verdachtsfall eingestuft werden Schon 2022 hat der Verfassungsschutz die AfD beobachtet, dagegen ging die Partei vor. Nun hat ein Verwaltungsgericht im Hauptverfahren entschieden: Die Behörde darf ihre Arbeit machen und nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. 56 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern AfD-Logo (Sybolbild) Foto: Carsten Koall / dpa Der hessische Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden laut einer Mitteilung im Hauptsacheverfahren entschieden.
Die Einzelheiten
Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte die hessische AfD bereits vor vier Jahren als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und begonnen, sie zu beobachten. Die Partei hatte gegen ihre Einstufung geklagt. Gleichzeitig entschied das Verwaltungsgericht, dass das LfV und das Innenministerium die Öffentlichkeit 2022 rechtswidrig über die Beobachtung der AfD unterrichtet hätten.
Dafür habe es in Hessen keine gesetzliche Grundlage gegeben. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.
Zur Frage der Einstufung hatte es bereits ein Eilverfahren gegeben, in dem das Wiesbadener Verwaltungsgericht im November 2023 ebenfalls entschied, dass die hessische AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Diese Entscheidung wurde 2025 in zweiter Instanz bestätigt. Bestrebungen gegen freiheitliche demokratische GrundordnungAuch im Hauptsacheverfahren entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden nun, dass »hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte« dafür vorlägen, dass der hessische Landesverband der AfD Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien, hieß es.
Was Experten sagen
Dies rechtfertige die Einstufung als Verdachtsfall und somit den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Mehr zum Thema Entscheidung über Landesverband: AfD in Hessen darf als Verdachtsfall eingestuft werden Von NPD geprägt: Hessische AfD nutzt rechtsextremen Slogan Neugründung der Jugendorganisation: Ausnahmezustand in Gießen wegen Anti-AfD-Protesten am Wochenende erwartet Der Rechtsanwalt der AfD hatte in der Hauptverhandlung gesagt, die Klägerin sei davon überzeugt, dass die Einstufung überwiegend aus politischen Gründen geschehe. Der Co-Vorsitzende der AfD Hessen, Robert Lambrou, hatte gesagt, die AfD sei eine »bürgerlich, konservative, freiheitliche« Partei.
Bei der Klage sei es darum gegangen, sich gegen die »Stigmatisierung und Diffamierung« durch den Verfassungsschutz zu wehren.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





