
Alterssicherungskommission: Die Quadratur des Rentenkreises bleibt aus
Alterssicherungskommission : Die Quadratur des Rentenkreises bleibt aus Gastbeitrag Von Christian Hagist und Stefan Seuffert 26.06.2026, 22:57Lesezeit: 4 Min. Die Vorsitzenden der Rentenkommission, Constanze Janda und...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Alterssicherungskommission : Die Quadratur des Rentenkreises bleibt aus Gastbeitrag Von Christian Hagist und Stefan Seuffert 26. 2026, 22:57Lesezeit: 4 Min. Die Vorsitzenden der Rentenkommission, Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise, übergeben ihren Bericht an Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas.
dpaSchafft der Kompromiss der Rentenkommission wirklich eine bessere Balance der Lasten zwischen den Generationen? Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Die Rentenpolitik der vergangenen anderthalb Jahrzehnte war von dem Versuch geprägt, die Folgen des demographischen Wandels politisch zu verdrängen, statt sie zu bewältigen. Es ist daher ein großer Erfolg der Alterssicherungskommission, dass ihre Vorschläge auch unbequeme leistungsreduzierende Maßnahmen enthalten.
Die Einzelheiten
Die Kopplung des Regelrenteneintrittsalters an die Lebenserwartung und die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 sind insofern herauszuheben, als sie bisher – wider aller Vernunft – nicht konsensfähig waren. Für eine nachhaltige Reform der Rentenversicherung sind diese Maßnahmen jedoch nur das Minimum. Die eigentliche Gretchenfrage ist die nach der Aufteilung der Lasten des demographischen Wandels, vor allem der Umgang mit der „Bugwelle“ der Baby-Boomer-Kohorten.
-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F. bei Google bevorzugen Hier gelingt der Kommission mit ihren Vorschlägen auf den ersten Blick ein kluger Kompromiss in Richtung einer für alle Generationen tragfähigen Aufteilung der demographischen Belastung. So sollen der Nachhaltigkeitsfaktor verschärft werden und die Lasten, nicht wie bisher angedacht, im Verhältnis 1:3 zwischen Rentnern und Beitragszahlern, sondern nun 1:2, aufgeteilt werden.
Das würde der Ausweitung des Umlageverfahrens und der Überlastung künftiger Beitragszahler eigentlich wirksam entgegengewirken. Zur Vermeidung sozialer Härten soll gleichzeitig die Anrechnung von Renten auf die Grundsicherung im Alter angepasst werden („Freibetrag“). Für sich genommen ist die Kombination dieser beiden Maßnahmen ein beeindruckender Kompromiss.
Was Experten sagen
Er würde eine effektive intergenerative Lastenteilung ermöglichen und endlich den lähmenden Zielkonflikt zwischen Armutsvermeidung und Generationengerechtigkeit auflösen. Bei genauerer Betrachtung sind jedoch drei andere Elemente entscheidend für die intergenerative Verteilungswirkung. Erstens die Einbeziehung der Selbständigen in die Rentenversicherung, zweitens die Einführung eines Kapitalstocks aus zusätzlichen Beitragszahlungen und drittens die Einführung eines steuerfinanzierten Übergangsfaktors.
Problematische Einbeziehung der SelbständigenDie Einbeziehung der Selbständigen in das Umlageverfahren bewirkt in den ersten Jahrzehnten einen Windfall-Profit. Die demographische Belastung in der Rentenversicherung sinkt zunächst, steigt dafür aber langfristig umso stärker.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





