
Antrag beim Landgericht: „Spiegel“ zwingt Christian Ulmen in Hauptsacheverfahren
Antrag beim Landgericht : „Spiegel“ zwingt Christian Ulmen in Hauptsacheverfahren 09.07.2026, 12:38Lesezeit: 2 Min. Ist nun unter Zugzwang: Der Schauspieler Christian Ulmen muss im Rechtsstreit mit dem „Spiegel“ die...
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Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Antrag beim Landgericht : „Spiegel“ zwingt Christian Ulmen in Hauptsacheverfahren 09. 2026, 12:38Lesezeit: 2 Min. Ist nun unter Zugzwang: Der Schauspieler Christian Ulmen muss im Rechtsstreit mit dem „Spiegel“ die Hauptsacheklage einreichen.
Der „Spiegel“ will den Gerichtsbeschluss, mit dem weitere Aussagen über den Schauspieler Christian Ulmen untersagt wurden, nicht hinnehmen. Das Magazin strebt eine Klärung im Hauptsacheverfahren an. Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Der Rechtsstreit zwischen dem „Spiegel“ und dem Schauspieler Christian Ulmen geht in eine weitere Runde.
Die Einzelheiten
„Wir haben beim Landgericht Hamburg beantragt, Christian Ulmen zur Erhebung der Hauptsacheklage aufzufordern“, sagte eine Sprecherin des Magazins am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst. Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hatte dem „Spiegel“ im Juni in einem Eilbeschluss untersagt, bestimmte Textpassagen über Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes weiterzuverbreiten. Gegen den Eilbeschluss des OLG, mit dem die Entscheidung der Vorinstanz zuungunsten des „Spiegels“ geändert wurde, gibt es keine direkten Rechtsmittel.
Der „Spiegel“ nutzt nun aber die Möglichkeit, die Gegenseite in ein Hauptsacheverfahren zu zwingen. Das würde erneut beim Landgericht Hamburg beginnen und könnte vor dem Bundesgerichtshof enden. Reicht Ulmen die Hauptsacheklage nicht in einer bestimmten Frist ein, kann die OLG-Verfügung für gegenstandslos erklärt werden.
-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F. bei Google bevorzugen Nach dem OLG-Beschluss ist es dem „Spiegel“ derzeit auch verboten, durch die Darstellung in der Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe „Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau zeigen, hergestellt und/oder verbreitet“. Es fehle an einem „Mindestbestand an Beweistatsachen für die in Rede stehenden Verdachtsäußerungen“.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





