
Augsburg: Polizist wegen Bestechung eines TÜV-Prüfers zu 7800 Euro Geldstrafe verurteilt
Prozess in Augsburg Polizist wegen Bestechung eines TÜV-Prüfers zu 7800 Euro Geldstrafe verurteilt Ein Polizist wollte beim TÜV offenbar Zeit sparen – und griff zu illegalen Mitteln. Nun ist der Mann verurteilt worden,...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Prozess in Augsburg Polizist wegen Bestechung eines TÜV-Prüfers zu 7800 Euro Geldstrafe verurteilt Ein Polizist wollte beim TÜV offenbar Zeit sparen – und griff zu illegalen Mitteln. Nun ist der Mann verurteilt worden, kam aber eher glimpflich davon. 18 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Audio steht in Kürze zur Verfügung In Kürze bereit X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Amtsgericht Augsburg Foto: Karl-Josef Hildenbrand / dpa Das Amtsgericht Augsburg hat einen Polizisten wegen der Bestechung eines TÜV-Prüfers zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 36 Jahre alte Beamte war demnach für die vorgeschriebene Verkehrssicherheitsprüfung mit seinem Anhänger zum TÜV gefahren.
Die Einzelheiten
Dem Prüfer gab der Polizist dann laut Staatsanwaltschaft 70 Euro, mehr als das Doppelte der regulären Prüfgebühr von rund 33 Euro. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte dadurch erreichen, dass der Prüfer ihm die Prüfplakette ohne Untersuchung des Anhängers gibt. Vor Gericht räumte der Polizist laut der »Augsburger Allgemeinen« die Bestechung grundsätzlich ein.
Bei dem bezahlten Betrag habe es sich aber nicht um 70, sondern 50 Euro in bar gehandelt. Mehr zum Thema Betrug unter Fahrschülern: Beim Lappen wird immer öfter geschummelt Wegen des Falls hatte der Polizist zunächst vom Gericht einen Strafbefehl erhalten. Dagegen legte er Einspruch ein, sodass es zum Prozess kam.
Wie eine Gerichtssprecherin berichtete, beschränkte der Beschuldigte in der Verhandlung seinen Einspruch auf die Höhe der Strafe, daher sei der Vorwurf der Bestechung rechtskräftig geworden. Das Gericht reduzierte die Strafe dann von18. 000 Euro von (180 Tagessätzen zu je 100 Euro) auf rund 7800 Euro (90 Tagessätzen zu je 87 Euro).
Seinen Job dürfe der Vorfall den Polizisten wohl nicht kosten: Das Gericht stufte den Fall laut der »Augsburger Allgemeinen« als minderschwer ein. Der Richter sagte demnach, er gehe davon aus, dass es die Vorgesetzten des Mannes angesichts dieses Urteils bei einer Verwarnung belassen werden.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.




