
Autoreifen: Kartellamt verhängt Millionenstrafe gegen Händler
Vorwurf der illegalen Preisabsprachen Kartellamt verhängt Millionenstrafe gegen Reifenhändler Das Bundeskartellamt nimmt drei Reifenhändler ins Visier. Sie sollen illegal Preise abgesprochen haben. Zulasten der Käufer....
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Vorwurf der illegalen Preisabsprachen Kartellamt verhängt Millionenstrafe gegen Reifenhändler Das Bundeskartellamt nimmt drei Reifenhändler ins Visier. Sie sollen illegal Preise abgesprochen haben. 35 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (2 Minuten) 2 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Reifen in einem Lager Foto: Julian Stratenschulte / dpa Das Bundeskartellamt hat wegen unerlaubter Preisbindungen beim Vertrieb von Reifen Geldbußen in Höhe von insgesamt 11,9 Millionen Euro verhängt. Die Behörde wirft drei Unternehmen vor, die Preisbildung beim Vertrieb von Reifen der Marken Maxxis und CST auf dem deutschen Reifengroßhandelsmarkt eingeschränkt zu haben.
Die Einzelheiten
Dazu sei eine sogenannte Margengarantievereinbarung geschlossen worden, die den Großhändlern eine bestimmte Marge je verkauftem Reifen zugesichert habe. Die Geldbußen wurden den Angaben zufolge verhängt gegen:die Maxxis International GmbH mit Sitz im schleswig-holsteinischen Dägeling,die Best4Tires Berlin GmbHund die Reifen Müller GmbH & Co. KG aus dem unterfränkischen Hammelburg sowie einen Verantwortlichen.
Maxxis sei Alleinimporteurin von Reifen des taiwanesischen Herstellers Cheng Shin Rubber Ind. Dazu gehörten unter anderem Reifen der Marken Maxxis und CST. B4T Berlin und Reifen Müller sind Reifengroßhändler.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte, »vertikale Preisbindungen gehen regelmäßig zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher«. Das Bundeskartellamt verfolge diese seit Anfang der Siebzigerjahre verbotenen Praktiken konsequent. »Margengarantievereinbarungen« sind Mundt zufolge dann kartellrechtswidrig, »wenn sie – wie hier – Vorgaben für die Verkaufspreise der Händler enthalten und damit deren Preissetzungsfreiheit einschränken«.
Was Experten sagen
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Gegen sie könne Einspruch eingelegt werden, über den dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheide.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.




