
Berlin: Sie bieten eine Wohnung in der Hauptstadt mit zu hoher Miete an? Das Land will Ihnen schreiben
Teures Wohnen Sie bieten eine Wohnung in der Hauptstadt mit zu hoher Miete an? Das Land Berlin will Ihnen schreiben In Berlin sollen künftig die Mietforderungen in Inseraten kontrolliert werden. Wer zu viel verlangt,...
July 31 — İsrail x Hizbullah ile kalıcı barış anlaşması...?
Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Teures Wohnen Sie bieten eine Wohnung in der Hauptstadt mit zu hoher Miete an? Das Land Berlin will Ihnen schreiben In Berlin sollen künftig die Mietforderungen in Inseraten kontrolliert werden. Wer zu viel verlangt, soll Post bekommen.
In einer ersten Stichprobe waren Tausende Inserate verdächtig. 43 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X.
Die Einzelheiten
com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Mehrfamilienhäuser in Berlin Foto: Sabine Gudath / IMAGO Das Land Berlin hat angekündigt, im Kampf gegen überhöhte Mieten nun Wohnungsinserate im Internet automatisiert prüfen zu wollen. Das teilte Wohnsenator Christian Gaebler (SPD) mit. Sollte ein Angebot die gesetzliche Begrenzung überschreiten, sollen die Vermieterinnen und Vermieter laut Gaebler künftig angeschrieben werden.
Man wolle sie auffordern, die Mietforderung zu überprüfen und anzupassen. Eine erste Analyse im Juni habe ergeben, dass von 4539 Inseraten bei nahezu der Hälfte (46 Prozent) möglicherweise eine zu hohe Miete verlangt wurde. Insgesamt seien 7757 Angebote erfasst worden, die um Dopplungen und Fälle, auf die der Mietspiegel nicht anwendbar ist, bereinigt worden seien.
Wahlkampfthema WohnenDie sogenannte Mietpreisbremse sieht vor, dass die Miete bei der Neuvermietung von Wohnungen das ortsübliche Niveau nicht um mehr als zehn Prozent überschreiten darf. Grundlage ist der Mietspiegel. Ausnahmen gibt es etwa bei Wohnungen in Neubauten, die zum ersten Mal vermietet werden.
Was Experten sagen
Liegt die Miete mehr als 20 Prozent über dem Mietspiegel, gilt sie als überhöht. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50. 000 Euro bestraft werden, wenn ein geringes Wohnungsangebot ausgenutzt wird.
Wird eine Miete von mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt, ist von einer Wuchermiete die Rede. Das kann eine Straftat sein. Mehr zum Thema Absurde Baukosten, hohe Mieten: Solvent, zuverlässig – warum Paulina und Jonas trotzdem keine Wohnung finden 20 Min Zur Merkliste hinzufügen 20 Min Zur Merkliste hinzufügen Möblierung, Indexmiete, Kurzzeitverträge: Macht die geplante Miet-Reform Wohnen wirklich billiger?
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Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.




