
Bundesverfassungsgericht: Bayern verteidigt Präventivgewahrsam
Bundesverfassungsgericht : Bayern verteidigt Präventivgewahrsam Von Katja Gelinsky, Karlsruhe 08.07.2026, 13:07Lesezeit: 3 Min. Klimaaktivisten nahmen 2022 entgegen einer Anordnung der Stadt München an einer Klebeaktion...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Bundesverfassungsgericht : Bayern verteidigt Präventivgewahrsam Von Katja Gelinsky, Karlsruhe 08. 2026, 13:07Lesezeit: 3 Min. Klimaaktivisten nahmen 2022 entgegen einer Anordnung der Stadt München an einer Klebeaktion der Gruppe „Letzte Generation“ teil.
dpaDas Bundesverfassungsgericht prüft, ob die bayerischen Gewahrsamsregeln verhältnismäßig sind. Zwei Monate Freiheitsentzug sind derzeit das Maximum. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Wie lange darf die Polizei Personen in Gewahrsam nehmen, um Maßnahmen wie einen Platzverweis durchzusetzen, etwa gegen „Klimakleber“?
Die Einzelheiten
Zwei Wochen, zwei Monate? Wann ist die gesetzliche Dauer der Freiheitsentziehung unverhältnismäßig und verletzt Grundrechte? Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelte am Dienstag bis in den späten Abend über Befugnisse der Ermittler nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz, das 2018 verschärft worden war.
Mit einer Verfassungsbeschwerde und einer Klage, zu der sich Bundestagsabgeordnete von Grünen, Linkspartei und FDP zusammengeschlossen hatten, wird unter anderem die Regelung zum sogenannten Präventivgewahrsam angegriffen. -Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F. bei Google bevorzugen Das bedeutet: Die Polizei hält eine Person nicht deshalb fest, weil sie eine Straftat begangen hat.
Grund ist vielmehr, dass zuvor Anordnungen wie Platzverweise, Kontaktverbote, Meldepflichten oder die Pflicht zum Tragen einer elektronischen Fußfessel missachtet wurden und deshalb nach Einschätzung der Polizei eine Gefahr für bedeutende Rechtsgüter droht. Von bayerischer Seite wurde in der mündlichen Verhandlung unter anderem darauf verwiesen, dass man den Gewahrsam brauche, um terroristisch oder extremistisch motivierte Taten wie Anschläge zu verhindern. Klägerseite: „Hier zählt jede Sekunde“Nach bayerischem Polizeirecht darf der Gewahrsam nicht länger als einen Monat betragen.
Was Experten sagen
Die Freiheitsentziehung kann aber bis zu einer Gesamtdauer von zwei Monaten verlängert werden. Darüber muss jeweils ein Richter entscheiden. Zuvor war der Gewahrsam auf 14 Tage befristet gewesen.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte 2023 entschieden, die verschärfte Regelung sei mit dem Freiheitsgrundrecht und mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip vereinbar. Die Kläger in Karlsruhe halten die Entscheidung für falsch. Das Bundesverfassungsgericht knüpfe Freiheitsentziehungen an strenge Voraussetzungen, wenn keine Straftat vorliege, hob der Bevollmächtigte der klagenden Abgeordneten, Rechtsprofessor Thorsten Kingreen (Universität Regensburg), in der Verhandlung hervor.
„Hier zählt jede Sekunde“, sagte er. Der Gewahrsam sei „kein Instrument für die dauerhafte Überwachung von Personen“.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





