
Collien Fernandes - OLG Hamburg: SPIEGEL darf weiter über »virtuelle Vergewaltigung« berichten
Beschluss des OLG Hamburg Der SPIEGEL darf weiter über »virtuelle Vergewaltigung« von Collien Fernandes berichten Christian Ulmen versucht, gegen den SPIEGEL-Bericht über die Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Beschluss des OLG Hamburg Der SPIEGEL darf weiter über »virtuelle Vergewaltigung« von Collien Fernandes berichten Christian Ulmen versucht, gegen den SPIEGEL-Bericht über die Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes vorzugehen. Nun stellt das Oberlandesgericht in Hamburg klar, dass ihre Hauptvorwürfe weiter verbreitet werden dürfen. Zwar erließ das Gericht zwei Unterlassungen, der Kern der Berichterstattung bleibt aber unberührt.
19 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (6 Minuten) 6 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Schauspielerin Collien Fernandes: »Erheblicher Unrechtsgehalt« Foto: Peter Rigaud / DER SPIEGEL Der SPIEGEL hat seine Berichterstattung zu den Vorwürfen von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen vor dem Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in wesentlichen Punkten verteidigt.
Die Einzelheiten
Das folgt aus einer am Dienstag zugestellten Entscheidung des Pressesenats des Hamburger Gerichts. Das Gericht erließ zwar zwei Verbote von bestimmten Aussagen, dennoch muss der SPIEGEL aus seiner gesamten, umfangreichen Titelgeschichte nur zwei Sätze streichen und zwei ergänzen. Der Kern bleibt unberührt.
Das Magazin darf demnach weiterhin über den von Collien Fernandes erhobenen Vorwurf berichten, dass Christian Ulmen sie »virtuell vergewaltigt« haben soll. Das Gleiche gilt für die weiteren Kernvorwürfe digitaler und sexualisierter Gewalt, die Fernandes gegen Ulmen erhebt: Christian Ulmen soll etwa Fake-Profile von seiner Frau angelegt haben und darüber in ihrem Namen »Hunderte von Männern« kontaktiert und mit Männern Chats und Gespräche mit sexuellen Inhalten geführt haben. Das OLG stellt dazu fest, dass Christian Ulmen »unstreitig pornografische Videos und Fotos von anderen der Ex-Ehefrau ähnlich sehenden Frauen unter ihrem Namen verbreitet« habe.
Dies habe er getan, weil er »beim Empfänger vortäuschen wollte«, es handele sich um Videos und Fotos von Collien Fernandes, hieß es im Beschluss des Gerichts. Das Gericht sieht es zudem als »unstreitig« an, dass Christian Ulmen sogenannte Deepfake-Fotos – also mithilfe von KI-Technologie generierte Bilder – von Collien Fernandes erstellte und verschickte. Dies hatten die Christian Ulmen vertretenden Anwälte in dem Verfahren zuletzt nicht bestritten.
Was Experten sagen
Berichterstattung weitgehend unangetastetLediglich in zwei Nebenaspekten der Berichterstattung hat das OLG eine Unterlassung verfügt. Dabei geht es erstens um zwei Sätze aus einer E-Mail, die Christian Ulmen an seinen Strafverteidiger schrieb. Die beiden Sätze würden den Kernbereich der Privatsphäre des Antragsstellers berühren, etwa durch »den Bezug zur Sexualität«, wie es an einer Stelle im Beschluss des Landgerichts hieß.
Davon abgesehen darf der SPIEGEL weiterhin über den Inhalt der E-Mail berichten.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





