
Flensburg: Händler wegen antisemitischem Aushang zu Bewährungsstrafe verurteilt
Urteil in Schleswig-Holstein Flensburger Händler wegen antisemitischen Aushangs zu Bewährungsstrafe verurteilt Mit einem Zettel wollte ein Ladenbesitzer aus Flensburg Juden Hausverbot erteilen. Das ist antisemitische...
Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Urteil in Schleswig-Holstein Flensburger Händler wegen antisemitischen Aushangs zu Bewährungsstrafe verurteilt Mit einem Zettel wollte ein Ladenbesitzer aus Flensburg Juden Hausverbot erteilen. Das ist antisemitische Stimmungsmache und keine Meinungsfreiheit, wie nun ein Gericht bestätigte. Es verurteilte den Mann wegen Volksverhetzung.
13 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Der Angeklagte (rechts) mit seinem Verteidiger, Jan Smollich, im Amtsgericht Flensburg Foto: Birgitta von Gyldenfeldt / dpa Das Amtsgericht Flensburg hat einen Mann wegen eines antisemitischen Aushangs in seinem Geschäft zu einer Strafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Die Einzelheiten
Als eine Bewährungsauflage muss er eine Geldbuße von 1200 Euro an die KZ-Gedenkstätte Ladelund zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 60-Jährige am 17. September 2025 für etwa vier Stunden gut sichtbar in seinem Trödelladen einen Aushang angebracht hatte, auf dem es unter anderem hieß: »Juden haben hier Hausverbot!!!
Bild vergrößern Foto: Sebastian Iwersen / Nordpresse / dpa Durch diesen Aushang habe der Mann gegen die in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und die Menschenwürde dieser Personen durch Verächtlichmachung angegriffen, sagte die Richterin. Er habe gewusst, was er geschrieben habe. Der Aushang habe bewusst an die Boykottaufrufe der Nazis gegen Juden erinnern sollen.
Es sei kein spontaner Ausbruch gewesen und auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es sei Stimmungsmache, keine erlaubte Meinungsäußerung, sagte die Richterin und verurteilte den Mann wegen Volksverhetzung. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.
Was Experten sagen
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Ähnliche Taten werde er unterlassen. Zahlreiche AnzeigenDerm Mann hatte das Hausverbot in seiner polizeilichen Vernehmung während des Ermittlungsverfahrens mit der Begründung gerechtfertigt, dass sämtliche ihm bekannte Juden nicht gegen den Gazakrieg seien. Er sehe nachträglich ein, dass er zwischen den Juden unterscheiden hätte müssen, welche für und welche gegen den Krieg seien.
Der Vorfall hatte über Deutschland hinaus Empörung ausgelöst. Zahlreiche Medien, auch aus dem Ausland, berichteten. Nach Angaben der Richterin gingen zahlreiche Anzeigen aus Deutschland und dem Ausland ein.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





