
Grundsteuer: Klage gegen baden-württembergisches Modell bleibt erfolglos
Klage von Eigentümern Bundesfinanzhof weist Klage gegen das Grundsteuermodell von Baden-Württemberg ab Verstößt die neue Grundsteuer gegen die Verfassung? Für das Berechnungsmodell in Baden-Württemberg hat das oberste...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Klage von Eigentümern Bundesfinanzhof weist Klage gegen das Grundsteuermodell von Baden-Württemberg ab Verstößt die neue Grundsteuer gegen die Verfassung? Für das Berechnungsmodell in Baden-Württemberg hat das oberste Finanzgericht entschieden: nein. Dennoch geht der Reigen der Klagen weiter.
05 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (4 Minuten) 4 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Senat des Bundesfinanzhofs: Anette Kugelmüller-Pugh, Matthias Loose, Franceska Werth, Bert Füssenich und Sina Baldauf (von links nach rechts) Foto: Sven Hoppe / dpa Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Grundsatzurteil die Klagen gegen die Neuregelung der Grundsteuer in Baden-Württemberg abgewiesen.
Die Einzelheiten
Das Gesetz verstößt laut II. Senat am höchsten deutschen Finanzgericht nicht gegen das Grundgesetz oder die baden-württembergische Landesverfassung, wie die Vorsitzende Richterin Franceska Wert bei der Urteilsbegründung in München sagte. Baden-Württemberg hat bei seiner Grundsteuerreform ein sogenanntes »Bodenwertmodell« gewählt: Für die Berechnung der Grundsteuer kommt es ausschließlich auf Grundstücksgröße und Bodenrichtwert an – nicht darauf, ob und wie ein Grundstück bebaut ist.
Eine Gartenlaube, ein Mehrfamilienhaus oder ein Gewerbebetrieb auf gleich großen Grundstücken mit gleichem Bodenrichtwert werden steuerlich identisch behandelt. Die Folge ist, dass die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern – vor allem, wenn sie große Gärten haben – vergleichsweise viel zahlen müssen. Ob und welche Gebäude auf dem Grundstück stehen und wie hoch eventuelle Miet- oder Pachteinnahmen sind, spielt keine Rolle.
Lediglich die sogenannte Steuermesszahl ist niedriger, wenn Wohngebäude auf einem Grundstück stehen. Mehr zum Thema Bundesfinanzhof: Was die Grundsteuer-Entscheidung für Immobilienbesitzer bedeutet Von Matthias Kaufmann Nach jahrelangem Streit: Bundesfinanzhof hält Grundsteuerreform für verfassungsgemäß Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Höhere Grundsteuer für NRW-Gewerbe rechtswidrig Zu den Kritikpunkten der Kläger gehörte unter anderem, dass der alles entscheidende Bodenrichtwert zu ungenau sei. Örtliche Gutachterausschüsse ermitteln vornehmlich aus Durchschnittswerte aus vergangenen Kaufverträgen in der jeweiligen Bodenrichtwertszone.
Was Experten sagen
Das sei zu grob und ignoriere individuelle Besonderheiten. Allerdings hatte der Bundesfinanzhof bereits bei einer Entscheidung zum Bundesmodell im Dezember die Bodenrichtwerte trotzdem als geeignetes Instrument beurteilt, um Grundsteuern zu bemessen. Kritik an KorrekturmöglichkeitAuch die recht aufwändige Möglichkeit für Steuerzahler, gegenüber dem Amt per Gutachten einen niedrigeren Wert des Grundstücks nachzuweisen kritisieren die Kläger, da der Steuerpflichtige die Kosten des Gutachtens (bis zu 3000 Euro) selbst tragen muss.
Außerdem besteht die Möglichkeit nur bei Abweichungen von mehr als 30 Prozent.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.




