
Hamburg / Norderstedt: Plünderung von Haspa-Schließfächern – Klage abgewiesen
Hanseatisches Oberlandesgericht Plünderung von Haspa-Schließfächern – Klage abgewiesen Unbekannte Täter machten bei der Plünderung von Schließfächern in Norderstedt Millionenbeute. Ein Kunde klagte auf höhere...
Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Hanseatisches Oberlandesgericht Plünderung von Haspa-Schließfächern – Klage abgewiesen Unbekannte Täter machten bei der Plünderung von Schließfächern in Norderstedt Millionenbeute. Ein Kunde klagte auf höhere Entschädigung. Doch das Gericht hat entschieden: Der Tresorraum war branchenüblich gesichert.
52 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (2 Minuten) 2 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Haspa-Filiale in Norderstedt Foto: Marcus Brandt / dpa Fast fünf Jahre nach dem spektakulären Aufbruch von mehr als 600 Schließfächern in Norderstedt hat das Hanseatische Oberlandesgericht die Klage eines Kunden auf eine höhere Entschädigung abgewiesen.
Die Einzelheiten
Bei der Sicherung des Tresorraums habe es vonseiten der Hamburger Sparkasse (Haspa) keine Pflichtverletzung gegeben, erklärte der Vorsitzende Richter Ralph Panten. Anfang August 2021 waren unbekannte Täter mithilfe eines Kernbohrers durch eine Betondecke in den Schließfachraum der Haspa-Filiale eingedrungen. Sie stahlen Geld, Gold, Schmuck und viele andere Wertgegenstände aus den aufgebrochenen Schließfächern.
Die Sparkasse zahlte nur die in den Geschäftsbedingungen festgelegte Maximal-Entschädigung von 40. 000 Euro pro Schließfach. Rechtsanwalt Jürgen Hennemann, der mehr als zwei Dutzend geschädigte Kunden berät und vertritt, geht von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 40 Millionen Euro aus.
Die Haspa beziffert den Schaden auf elf Millionen Euro. Landgericht entschied gegen HaspaDas Landgericht Hamburg hatte die Sparkasse im Juni 2023 dazu verurteilt, drei Kunden Verluste in Höhe von 110. 000 Euro zu ersetzen.
Was Experten sagen
Das Geldinstitut habe seine Pflichten bei der Sicherung der Schließfächer verletzt und hafte für die nachgewiesenen Schäden der Schließfachinhaber, stellte die Zivilkammer fest. Gegen das Urteil ging die Sparkasse in Berufung. Das OLG erklärte nun, die Haspa habe ihren Tresorraum branchenüblich gesichert.
»Der Einbruch ist gelungen, also muss die Sicherung schlecht gewesen sein – das ist nicht richtig«, betonte Panten. Es komme ganz zwingend auf die Situation ex-ante – also vor dem Einbruch – an. Mehr zum Thema Geknackte Schließfächer: Geschädigte verklagen Sparkasse in Gelsenkirchen Millioneneinbruch in Gelsenkirchen: 140 Kunden blieben bei Sparkassen-Coup verschont Einbruch in Gelsenkirchen: Wie sicher ist mein Bankschließfach?
Von Michael Brächer Gegen das Urteil ließ das Oberlandesgericht keine Revision zu. Dagegen kann der Kläger Beschwerde einlegen.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





