
Höcke bei „ungeskriptet“: Gilt hier das Gebot der journalistischen Sorgfaltspflicht?
Höcke bei „ungeskriptet“ : Gilt hier das Gebot der journalistischen Sorgfaltspflicht? Von Sebastian Eder 30.06.2026, 15:42Lesezeit: 4 Min. Will sich nicht als Journalist verstanden wissen: der Podcaster Benjamin...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Höcke bei „ungeskriptet“ : Gilt hier das Gebot der journalistischen Sorgfaltspflicht? Von Sebastian Eder 30. 2026, 15:42Lesezeit: 4 Min.
Will sich nicht als Journalist verstanden wissen: der Podcaster Benjamin Berndt„Ungeskriptet“ by Ben / YoutubeVor zwei Monaten lud Benjamin Berndt den AfD-Politiker Björn Höcke in seinen Podcast ein und ließ ihn dann einfach fabulieren. Die Kritik daran reißt nicht ab. Nun gab es Post von der Landesanstalt für Medien.
Die Einzelheiten
Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Auch fast zwei Monate nach dem Erscheinen eines 4,5 Stunden langen Gesprächs mit dem AfD-Politiker Björn Höcke in dem Podcast „Ungeskriptet“ reißt die Aufregung um das Format nicht ab. Ende vergangener Woche wurde bekannt, dass die Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen den Podcaster Benjamin Berndt dazu aufgefordert hat, die Folge zu überarbeiten: Es bestehe der Verdacht, dass in dem Beitrag die journalistischen Grundsätze verletzt wurden, weil Berndt einer wissenschaftlich widerlegbaren Tatsachenbehauptung Höckes nicht widersprochen oder diese im Nachhinein entsprechend eingeordnet habe, heißt es laut dem Podcaster in einem Brief der LfM an sein Unternehmen. Konkret geht es darum, dass Höcke in dem Podcast behauptet hatte, dass die SA – also die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP – kein Motto gehabt habe.
Der AfD-Politiker war wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden, nachdem er mehrfach die SA-Parole „Alles für Deutschland“ benutzt hatte. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt. -Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.
bei Google bevorzugen Berndt zitierte am Samstag in seinem Podcast aus einem Brief der LfM, in dem es heiße: „Da erhebliche Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussagen Höckes bestehen, gebietet es die journalistische Sorgfalt (…), die Aussage bereits in der Interviewsituation kritisch zu hinterfragen oder zumindest im Nachgang eigene Recherchen zum Wahrheitsgehalt der Tatsachenbehauptung und eine entsprechende Einordnung“ vorzunehmen – beispielsweise in Form eines eingeblendeten Hinweises. Berndt wurde demnach außerdem aufgefordert, seine „gesamten Angebote“ auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht hin zu überprüfen und diese künftig zu beachten. Es geht um mehr als 340 Folgen, fast alle sind mehrere Stunden lang.
Berndt versteht sich nicht als JournalistSchon während der Debatte um sein Gespräch mit Höcke hatte Berndt immer wieder darauf verwiesen, dass er sich nicht als Journalist verstehe. Er wolle keine kritischen Fragen stellen, sondern mit Menschen so reden, als säße er mit ihnen am Mittagstisch. Die LfM-Justiziarin Laura Braam sagte der Plattform T-Online dazu: „Wer Themen auswählt, Gespräche führt, Rückfragen stellt, Inhalte aufbereitet und präsentiert, gestaltet ein Angebot journalistisch-redaktionell – unabhängig davon, ob eine große Redaktion dahintersteht oder nicht.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.




