
Instagram-Fotos im Fokus: Deutsches Urheberrecht gilt auch bei Auslandsbezug
Das Internet kennt keine Landesgrenzen. Dass diese globale Verfügbarkeit von Inhalten in sozialen Netzwerken aber nicht bedeutet, dass sich ausländische Profile im rechtsfreien Raum bewegen, hat das Landgericht...
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Eine bemerkenswerte Entwicklung zeichnet sich im Bereich der künstlichen Intelligenz ab. Das Internet kennt keine Landesgrenzen. Dass diese globale Verfügbarkeit von Inhalten in sozialen Netzwerken aber nicht bedeutet, dass sich ausländische Profile im rechtsfreien Raum bewegen, hat das Landgericht Frankfurt am Main in einer aktuellen Entscheidung klargestellt (Az.
In dem Verfahren stritten ein international tätiger Architekturfotograf und Meta als Betreiber von Instagram über die ungenehmigte Verbreitung einer geschützten Fotografie. Das Gericht bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen den Plattformbetreiber und sandte so ein Signal an Intermediäre und Rechteinhaber.
Die Entwicklung dürfte den Wettbewerb im KI-Bereich weiter anheizen.





