
Italien: Frau zieht für Recht auf Leitungswasser im Restaurant vor oberstes Gericht – und scheitert
Prozess in Italien Touristin zieht für Recht auf Leitungswasser vor oberstes Gericht – und scheitert Eine Frau verbrachte eine Woche in einem italienischen Fünfsternehotel. Ihrer Bitte nach einem Glas Leitungswasser kam...
Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Prozess in Italien Touristin zieht für Recht auf Leitungswasser vor oberstes Gericht – und scheitert Eine Frau verbrachte eine Woche in einem italienischen Fünfsternehotel. Ihrer Bitte nach einem Glas Leitungswasser kam man dort wiederholt nicht nach, stattdessen gab es teure Flaschen – und ein langes juristisches Nachspiel. 45 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Trinkwasser (Symbolbild) Foto: Hendrik Schmidt / dpa Der oberste Gerichtshof Italiens hat sich mit der Klage einer Touristin befasst, deren Bitte nach einem Glas Leitungswasser in einem Hotelrestaurant in den Dolomiten abgelehnt worden war. Das Urteil: Restaurants seien nicht verpflichtet, Leitungswasser zu servieren.
Die Einzelheiten
Der Fall geht auf einen Urlaub im Jahr 2019 zurück. Zwischen Weihnachten und Neujahr verbrachte die Touristin eine Woche in einem Fünfsternehotel im Skigebiet Corvara in Badia, wie es in Medienberichten heißt. Gebucht hatte sie demnach Halbpension: Ihr Abendessen war inbegriffen, Getränke nicht.
Den Berichten zufolge bat die Frau wiederholt um ein Glas Leitungswasser. Sie habe sogar angeboten, dafür zu zahlen. Ihre Bitte sei jedoch wiederholt abgewiesen worden.
Stattdessen habe bei ihren Abendessen je eine 0,75-Liter-Flasche Mineralwasser auf dem Tisch gestanden. Leitungswasser als »universelles Menschenrecht«Die Frau ging schließlich juristisch dagegen vor. Sie argumentierte, dass Wasser »eine natürliche Ressource und ein universelles Menschenrecht« sei und dass »die kostenlose Bereitstellung einer lebensnotwendigen Mindestmenge zur Deckung grundlegender Bedürfnisse notwendig ist und gewährleistet werden muss«.
Was Experten sagen
Das berichtet unter anderem die Zeitung »Corriere Alto Adige« unter Berufung auf Gerichtsunterlagen. Demnach betrachtete die Touristin Leitungswasser als festen Bestandteil des Serviceangebots eines Hotelrestaurants; ebenso wie ein warmes Zimmer oder Seife im Badezimmer des Hotels. Sie forderte den Berichten zufolge 2700 Euro Entschädigung für den »wirtschaftlichen Schaden und seelischen Schmerz«, den sie erlitten habe.
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So landete der Fall schließlich vor dem obersten Gericht. Das bekräftigte nun, dass es in Italien kein Gesetz gebe, das Restaurantbetreiber oder Hoteliers dazu verpflichtet, ihren Gästen Leitungswasser zu servieren. Mehr zum Thema hier: Es gibt nicht viele zertifizierte Wasser-Sommeliers in Deutschland, Pat Eckert ist einer von ihnen.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





