
Itzehoe: Eltern aus Brunsbüttel ließen Säugling verhungern – lebenslange Haft
Prozess in Itzehoe Eltern ließen Säugling verhungern – lebenslange Haft Ein Mann und eine Frau sind in Schleswig-Holstein wegen Mordes verurteilt worden. Sie hatten ihre Tochter so sehr vernachlässigt, dass sie starb....
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Prozess in Itzehoe Eltern ließen Säugling verhungern – lebenslange Haft Ein Mann und eine Frau sind in Schleswig-Holstein wegen Mordes verurteilt worden. Sie hatten ihre Tochter so sehr vernachlässigt, dass sie starb. 02 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Mutter des toten Säuglings im Landgericht Itzehoe Foto: Marcus Brandt / dpa Das Landgericht Itzehoe hat Eltern zu lebenslanger Haft verurteilt, die ihren vier Monate alten Säugling im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel verhungern ließen. Es wertete die Vernachlässigung als Mord in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Die Einzelheiten
Der Fall lasse einen »fassungslos zurück«, sagte der Vorsitzende Richter Johann Lohmann in seiner Urteilsbegründung. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alten Angeklagten im September 2025 das Baby in ihrer Wohnung in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) so sehr vernachlässigten, dass es am 26. Eine Obduktion ergab damals, dass das Kind verhungert war.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert, weil sie das Mordmerkmal der Grausamkeit als erfüllt ansah. So sollen es die beiden Angeklagten unterlassen haben, den im Mai 2025 geborenen Säugling ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen. Die Eltern hätten willentlich in Kauf genommen, dass ihre Tochter nicht überlebe.
Die Verteidigung des Paars hatte laut NDR auf fahrlässige Tötung plädiert. Sie forderte demnach eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für die Mutter und von fünf Jahren für den Vater. Eine gemeinsame Tötungsabsicht sei nicht zu erkennen gewesen, argumentierte sie.
Was Experten sagen
Verteidigung plädierte auf fahrlässige TötungWährend des Prozesses hatten der Vater und die Mutter von ihren Schwierigkeiten im Umgang mit dem Baby berichtet. Die beiden haben außerdem Zwillinge, die damals drei Jahre alt waren. »Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl, dass ich den Kindern nicht gerecht werde«, sagte der Vater.
Für den Monat des Todes des Kindes habe er bis zum Todestag keine Erinnerung mehr. Mehr zum Thema Kindeswohl in Deutschland: »Man müsste ein Wal sein, um ausreichende Aufmerksamkeit zu bekommen«Ein Interview von Armin Himmelrath 3 Min Zur Merkliste hinzufügen 3 Min Zur Merkliste hinzufügen Statistisches Bundesamt: Zahl der Kindeswohlgefährdungen erreicht neuen Höchstwert 2 Min Zur Merkliste hinzufügen 2 Min Zur Merkliste hinzufügen Die Mutter gab vor Gericht an, dass die Eltern etwa zwei Wochen vor dem Tod des Babys bemerkt hätten, dass es an Gewicht verlor. Sie hätten dann beschlossen, dass Mädchen öfter zu stillen und zuzufüttern, sagten die Eltern laut NDR.
Obwohl das Kind die Flasche nicht annahm, schoben die Eltern demnach einen Besuch bei einem Kinderarzt auf.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.




