
Künstliche Intelligenz: Google muss für KI-Zusammenfassungen haften
Urteil in München Google haftet für KI-Lügen in der Suche Google zeigt Nutzern nicht nur eine Trefferliste mit Links an. Sondern immer öfter auch KI-generierte Zusammenfassungen. Was aber, wenn die KI irrt? Das...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Urteil in München Google haftet für KI-Lügen in der Suche Google zeigt Nutzern nicht nur eine Trefferliste mit Links an. Sondern immer öfter auch KI-generierte Zusammenfassungen. Was aber, wenn die KI irrt?
Das Landgericht München hat in einem solchen Streitfall entschieden. 07 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X.
Die Einzelheiten
com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Google-Logo auf einer Messe: Die Haftungsfrage ist zentral für Suchmaschinen Foto: Michael Bihlmayer / CHROMORANGE / picture alliance Google muss unmittelbar für Aussagen seiner KI-Übersicht in der beliebten Suche haften. Das hat das Landgericht München in einem nun bekannt gewordenen Urteil entschieden. Wer bei Google eine Suchanfrage eintippt, erhält mittlerweile nicht mehr nur eine unkommentierte Liste an Linktreffern aus dem Netz.
Sondern kann auch einen mittels KI generierten Antworttext angezeigt bekommen. Google hat diese KI-Übersicht im vergangenen Jahr eingeführt. Sie wird mittlerweile bei vielen Suchanfragen über den klassischen Suchergebnislisten eingeblendet.
Das führte im strittigen Fall zu Problemen: Einem Verlag wurde in dem KI-Textabschnitt fälschlicherweise unlauteres Geschäftsgebaren unterstellt. Er klagte – und gewann. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, die Google mehrere Aussagen verbietet.
Was Experten sagen
Prinzipiell sind Suchmaschinenanbieter von der Haftung weitgehend freigestellt. Sie müssen fremde Angebote nicht präventiv auf Rechtsverletzungen überprüfen, aber auf etwaige Beschwerden reagieren. Wie weit dieser Haftungsausschluss reicht, ist immer wieder Teil rechtlicher Auseinandersetzungen.
So stritt die Exfrau des ehemaligen deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff, Bettina Wulff, jahrelang mit Google um ehrverletzende Suchvorschläge zu ihrem Namen. Die Auseinandersetzung endete mit einem außergerichtlichen Vergleich. Suchergebnisse stützten Vorwürfe nichtDas nun vom Portal »The Decoder« veröffentlichte Urteil wurde vom Landgericht München I bereits am 28.
Die Google vertretenden Anwälte argumentierten vergeblich, dass der Anbieter nur als »mittelbarer Störer« hafte und demzufolge nur dann tätig werden müsse, wenn offenkundige Rechtsverletzungen vorlägen. Die Richter führten aus, dass es sich bei der KI-Zusammenfassung nicht nur um einen klassischen Suchmaschinenschnipsel handele, der lediglich eine Vorschau auf eine verlinkte Website darstelle. Stattdessen sei der KI-Text ein eigenständiger Beitrag Googles, für den das Unternehmen unmittelbar einzustehen habe.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.




