
Landratswahl in Friesland: Sichert darf nicht antreten – AfD empört
Landratswahl in Friesland : Sichert darf nicht antreten – AfD empört Von Reinhard Bingener, Hannover 22.07.2026, 15:53Lesezeit: 2 Min. Der Abgeordnete Martin Sichert (AfD) im März im BundestagdpaDer...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Landratswahl in Friesland : Sichert darf nicht antreten – AfD empört Von Reinhard Bingener, Hannover 22. 2026, 15:53Lesezeit: 2 Min. Der Abgeordnete Martin Sichert (AfD) im März im BundestagdpaDer Bundestagsabgeordnete Martin Sichert darf nicht als Landrat kandidieren.
Bei der Entscheidung spielen der Verfassungsschutz und ein neues Gesetz eine wichtige Rolle. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert darf nicht als Kandidat für die Landratswahl in Friesland antreten. Das hat der dortige Kreiswahlausschuss am Dienstagabend mit 5 zu 1 Stimmen entschieden.
Die Einzelheiten
Sichert nennt die Entscheidung eine „Schande“, die niedersächsische AfD spricht von einem „skandalösen und undemokratischen Kandidatenverbot“. Grundlage der Entscheidung war ein Votum des niedersächsischen Innenministeriums, in dem Zweifel an der Verfassungstreue Sicherts geäußert werden. Dem AfD-Politiker wird in dem Papier vorgeworfen, dass er den Nationalsozialismus verharmlost habe und ein ethnopluralistisches Weltbild vertrete.
-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F. bei Google bevorzugen Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die niedersächsische AfD erst im Februar 2026 zur gesichert rechtsextremen Bestrebung hochgestuft. Auch dabei spielte der ethnisch-kulturelle Volksbegriff in der AfD eine entscheidende Rolle.
Der Verfassungsschutz, der eine Abteilung des Innenministeriums bildet, hält diesen Volksbegriff für verfassungswidrig. In dem Fall aus Friesland kommt zudem ein neues Gesetz zum Tragen. Der niedersächsische Landtag hat Ende April mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien SPD und Grünen ein neues Kommunalwahlgesetz beschlossen, das eine genauere Prüfung von Bewerbern vorsieht.
Was Experten sagen
Bei berechtigten Zweifeln kann die im Innenministerium angesiedelte Kommunalaufsicht dabei auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes heranziehen. Nach Darlegung der Landesregierung verfolgt die neue Regelung das Ziel, den örtlichen Wahlausschüssen eine bessere Grundlage für ihre Zulassungsentscheidungen zur Verfügung zu stellen. Wer für ein Amt als Hauptverwaltungsbeamter kandidiere, müsse auf dem Boden der Verfassung stehen.
Weitere AfD-Politiker werden geprüftNach Angaben des Innenministeriums prüft die Kommunalaufsicht vor den anstehenden Kommunalwahlen Ende September derzeit acht Bewerber auf ihre Verfassungstreue. Sieben von ihnen gehören der AfD an. Der AfD-Politiker Sichert hat bereits angekündigt, mit allen juristischen Mitteln gegen seinen Ausschluss von der Wahl vorzugehen.
Eine gerichtliche Überprüfung der Nichtzulassung ist nach Angaben des Ministeriums vor der Wahl jedoch kaum möglich. Erst nach der Wahl könne ein Wahlprüfungsverfahren angestrengt werden.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.




