
Lina E. verweigert Aussage – Gericht ordnet Beugehaft an
Oberlandesgericht Dresden Lina E. verweigert Aussage – Gericht ordnet Beugehaft an Die Linksextremistin Lina E. sollte als Zeugin im Antifa-Ost-Prozess aussagen. Weil sie weitere Strafverfolgung fürchtete, verweigerte...
July 31 — İsrail x Hizbullah ile kalıcı barış anlaşması...?
Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Oberlandesgericht Dresden Lina E. verweigert Aussage – Gericht ordnet Beugehaft an Die Linksextremistin Lina E. sollte als Zeugin im Antifa-Ost-Prozess aussagen.
Weil sie weitere Strafverfolgung fürchtete, verweigerte sie die Aussage. Nun muss sie unter anderem Ordnungsgeld zahlen. 25 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X.
Die Einzelheiten
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Lina E. bei einer vergangenen Verhandlung im OLG Dresden Foto: Sebastian Kahnert / dpa / picture alliance Die Linksextremistin Lina E.
hat die Aussage als Zeugin im neuen Antifa-Ost-Prozess verweigert. Das Oberlandesgericht Dresden hat daher eine sechsmonatige Beugehaft gegen sie angeordnet. Sie habe das Zeugnis ohne rechtlichen Grund verweigert, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Kubista.
Die 31-Jährige muss laut der Anordnung des Senats zudem ein Ordnungsgeld von 750 Euro zahlen und die entstandenen Verfahrenskosten tragen. Beugehaft ist keine reguläre Freiheitsstrafe, sondern ein Druckmittel des Gerichts, damit Menschen ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen. Die Beugehaft endet sofort, sobald die betroffenen Personen kooperieren.
Was Experten sagen
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soll keine Rädelsführerin mehr sein Aus Karlsruhe berichtet Wiebke Ramm Ihr Anwalt kündigte an, Beschwerde einzureichen und die vorläufige Aussetzung des Vollzugs zu beantragen. Beim Verhandlungstermin am Vormittag wurde die 31-Jährige von einem Zeugenbeistand begleitet. Dieser argumentierte, seine Mandantin habe ein vollumfängliches Zeugnisverweigerungsrecht, da ihr eine weitere Strafverfolgung drohe.
Mehrere Verteidiger der sieben Angeklagten stellten sich hinter diese Auffassung. Anders als der Anwalt der 31-Jährigen argumentiert hatte, besteht nach Auffassung des Gerichts nicht die Gefahr weiterer Strafverfolgung. Für den Ausgang des aktuellen Verfahrens sei die Aussage von Lina E.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.




