
Markt für Geschäftsbriefe: Deutsche Post soll einen Steuervorteil verlieren
Markt für Geschäftsbriefe : Deutsche Post soll einen Steuervorteil verlieren Von Nadine Bös 02.07.2026, 17:25Lesezeit: 3 Min. Umkämpfter Briefmarkt: Wettbewerbshüter sehen die Post bei der Umsatzsteuer in einem...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Markt für Geschäftsbriefe : Deutsche Post soll einen Steuervorteil verlieren Von Nadine Bös 02. 2026, 17:25Lesezeit: 3 Min. Umkämpfter Briefmarkt: Wettbewerbshüter sehen die Post bei der Umsatzsteuer in einem bestimmten Segment im Vorteil gegenüber der Konkurrenz.
dpaDas Wirtschaftsministerium will dem ehemaligen Monopolisten die Umsatzsteuerbefreiung in einem Geschäftsbriefe-Segment nehmen. Wettbewerber loben den Vorstoß, die Post protestiert. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Im Streit über Steuervorteile der Deutschen Post gegenüber Konkurrenten im Briefmarkt plant das Bundeswirtschaftsministerium den Argumenten von Wettbewerbshütern zu folgen und ein Privileg des früheren Staatsmonopolisten zu streichen.
Die Einzelheiten
Damit verlöre die Post ihre bisherige Befreiung von der Umsatzsteuer im Markt für Geschäftsbriefe, die sie von anderen Dienstleistern erhält und weitertransportiert. Der Entwurf, der der F. vorliegt, muss noch vom Kabinett verabschiedet werden.
Geplant ist die Änderung von Jahresbeginn 2027 an. Zuerst hatte der „Spiegel“ über das Gesetzesvorhaben berichtet. In dem fraglichen Briefmarktbereich genossen zuletzt neben der Post auch manche Konkurrenten im Briefmarkt eine Umsatzsteuerbefreiung, allerdings nicht alle.
Schon länger warnt deshalb die Monopolkommission davor, dass „Umsatzsteuersonderregeln und -privilegien für die Deutsche Post den Wettbewerb gefährden“, wie sich zuletzt der Chef des Gremiums, der Ökonom Tomaso Duso, zitieren ließ. Das Wissenschaftlergremium empfehle, „für Geschäftskundenbriefe klare, einheitliche Umsatzsteuerregeln zu schaffen, die für alle Anbieter gleichermaßen gelten“ – also auch für die Deutsche Post. -Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.
Was Experten sagen
bei Google bevorzugen Belastung statt Befreiung – aber für alleVor mehr als einem Jahr hatten auch viele Post-Konkurrenten Anträge auf die fragliche Umsatzsteuerbefreiung gestellt, diese lagen aber zuletzt monatelang auf Eis. Die Vorgeschichte: Als man das Postgesetz 2024 erneuerte, wurden die sogenannten Teilleistungen der Deutschen Post von der Umsatzsteuer befreit. Die Monopolkommission und Post-Konkurrenzverbände monierten damals, dass dies der Post einen Wettbewerbsvorteil bringe.
Daraufhin sicherte die damalige Ampelregierung zu, auch die alternativen Briefdienste von der Mehrwertsteuer auszunehmen. Das passierte zunächst auch, dann stoppten die Bewilligungen wegen juristischer Bedenken. Seither sind manche alternative Briefdienste von der Umsatzsteuer befreit, andere nicht.
Die aktuelle Regierung aus Union und SPD strebt nun dem Entwurf zufolge eine Gleichbehandlung aller an – nur nicht als Steuerbefreiung, wie sie die Ampelkoalition plante, sondern als Steuerbelastung. Post-Konkurrenten äußerten sich mit dem Vorschlag zufrieden.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





