
Mietwagen vs. Taxi: Bundesgerichtshof bestätigt Rückkehrpflicht für Uber, Bolt und Co.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs Taxis dürfen nach der Fahrt gleich wieder einen Fahrgast mitnehmen, Uber nicht Über Fahrdienste gebuchte Mietwagen müssen nach der Fahrt sofort zur Zentrale zurückkehren, wenn kein...
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Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Entscheidung des Bundesgerichtshofs Taxis dürfen nach der Fahrt gleich wieder einen Fahrgast mitnehmen, Uber nicht Über Fahrdienste gebuchte Mietwagen müssen nach der Fahrt sofort zur Zentrale zurückkehren, wenn kein Auftrag vorliegt. Eine Taxigenossenschaft hat die Sonderregel höchstrichterlich bestätigen lassen. 05 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Uber (Symbolbild): Andere Regeln als für Taxis Foto: Sebastian Gollnow / dpa Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber dürfen unterwegs nicht gleich wieder einen Fahrgast aufnehmen, sofern kein Auftrag vorliegt. Anders als Taxis müssen sie unverzüglich zurück zur Zentrale fahren, wie der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Zivilgericht entschieden hat.
Die Einzelheiten
Die im Personenbeförderungsgesetz für Mietwagen vorgesehene Rückkehrpflicht ist demnach rechtens. Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Tochterunternehmen der SafeDriver Group, das über Uber X gebuchte Mietwagenfahrten ausführt, geklagt. Ein Fahrer parkte laut dem BGH nach dem Absetzen eines Fahrgastes um 10.
10 Uhr an Ort und Stelle. Drei Minuten später wurde demzufolge eine Testbestellung angenommen und schnell storniert. Anschließend sei der Fahrer bis 10.
22 Uhr vor Ort geblieben, bevor er sich in der Uber-App abgemeldet habe. Die Klägerin sah darin einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht. Die Taxigenossenschaft wollte erreichen, dass die Autos nach einer Fahrt mit Passagieren sofort zurückkehren müssen und zog vor Gericht.
Was Experten sagen
Das Kölner Landgericht gab ihr Recht, auch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht hatte sie Erfolg. Nun bestätigte der Bundesgerichtshof dessen Urteil. Schutz für TaxisDie Rückkehrpflicht ist ein Weg, einem Ungleichgewicht zwischen Taxis und App-basierten Vermittlungsangeboten zu begegnen.
Denn für Taxis – als Teil der Daseinsvorsorge und Ergänzung zum ÖPNV – gelten Pflichten, die es für Mietwagen nicht gibt: Sie müssen unter anderem den Betrieb im genehmigten Rahmen garantieren und auch unrentable Aufträge annehmen. Andererseits können sie nach einer Fahrt etwa Taxistände anfahren. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen, aber auch der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag halten sie für ein wichtiges Instrument für einen fairen Wettbewerb.
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Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





