
Möbel: USM Haller kann auf Urheberrechtsschutz hoffen
Erfolg vor dem BGH USM Haller kann auf Urheberrechtsschutz für seine Möbel hoffen Die Möbel von USM Haller gelten als Statussymbole. Aber sind sie auch urheberrechtlich geschützte Kunstwerke? Vor dem BGH hat der...
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Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Erfolg vor dem BGH USM Haller kann auf Urheberrechtsschutz für seine Möbel hoffen Die Möbel von USM Haller gelten als Statussymbole. Aber sind sie auch urheberrechtlich geschützte Kunstwerke? Vor dem BGH hat der Hersteller nun einen Teilerfolg gegen einen Wettbewerber erzielt.
22 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Showroom von USM Haller in Hamburg Foto: Christian Charisius / dpa Regale und Sideboards aus Rundrohren, kugelförmigen Verbindungsknoten und farbigen Metallplatten: Für die Konstruktionen des Möbelsystems USM Haller werden üppige Preise aufgerufen – aber sind die Möbel auch so einzigartig, dass sie Urheberrechtsschutz genießen?
Die Einzelheiten
Im Streit über diese Frage hat der Hersteller nun einen Etappensieg am Bundesgerichtshof (BGH) erzielt. Das höchste deutsche Zivilgericht hob ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auf, soweit es eine Klage von USM mit Blick auf eine Verletzung seines Urheberrechts abgewiesen hatte. I ZR 96/22) USM argumentiert, es handele sich bei seinen Produkten um urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst.
Das Unternehmen sah diesen Urheberschutz durch einen Konkurrenten aus Nürnberg verletzt und klagte unter anderem auf Unterlassung und Feststellung einer Schadenersatzpflicht. Das OLG Düsseldorf hatte einen Urheberschutz aber verneint und nur Ansprüche nach dem Wettbewerbsrecht anerkannt. Der BGH hob das Urteil nun auf.
Die Begründung, mit der das OLG die Voraussetzungen für eine »persönliche geistliche Schöpfung« verneinte, halte der rechtlichen Prüfung nicht stand, entschied der BGH. Das OLG muss erneut prüfen, ob das Möbelsystem als Werk der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt ist und ob der beklagte Konkurrent gegen dieses Recht verstoßen hat. Mehr zum Thema Wer nicht mit einer Rolex angeben möchte, kauft diese Boxen.
Was Experten sagen
Von Philipp Löwe USM Haller: Bundesgerichtshof verhandelt über Urheberrecht für Designmöbel Das Urheberrecht schützt »persönliche geistige Schöpfungen«, die ein gewisses Maß an Individualität erfüllen und die Persönlichkeit des Urhebers oder der Urheberin widerspiegeln. Neben Werken der bildenden Kunst wie Gemälde oder Skulpturen können grundsätzlich auch Gebrauchsgegenstände als angewandte Kunst urheberrechtlich geschützt sein. Bei der Prüfung der Originalität von Werken angewandter Kunst dürften dabei keine höheren Anforderungen an die freie und kreative Entscheidung des Schöpfers gestellt werden, als bei anderen Werkarten, betonte der BGH in seinem Urteil.
Bei der Bewertung könnten auch spätere Umstände, wie das Ausstellen der Objekte in Museen oder ihre Anerkennung in Fachkreisen, herangezogen werden. Das habe das OLG nicht hinreichend beachtet.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.



