
Nach Attacke im ICE: Axt-Angreifer muss dauerhaft in Psychiatrie
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July 31 — İsrail x Hizbullah ile kalıcı barış anlaşması...?
Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. BildDer Angeklagte vor der Urteilsverkündung im GerichtBildrechte: BR/Corinna BallwegSchlagwörterLandkreis Straubing-BogenOberpfalzLandgericht RegensburgUrteilJustizNiederbayern Bildrechte: BR/Corinna Ballweg AudiobeitragDer Angeklagte vor der Urteilsverkündung im Gericht 20. 2026, 13:18 Uhr Audiobeitrag > Urteil zu Axt-Angriff in ICE: Mann muss dauerhaft in Psychiatrie Urteil zu Axt-Angriff in ICE: Mann muss dauerhaft in PsychiatrieIm Prozess um den Angriff mit einer Axt in einem ICE ist das Urteil gefallen: Das Gericht hat die dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Der Mann war bei einer Fahrt durch Niederbayern auf mehrere Fahrgäste losgegangen.
VonChristian Akber-SadeÜber dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am 20. Im Prozess gegen einen Mann, der in einem Zug andere Fahrgäste mit einer Kleinaxt und einem Zimmererhammer schwer verletzt hat, ist vor dem Landgericht Regensburg am heutigen Montag das Urteil gefallen. Der 21-jährige Syrer wird nach § 63 StGB auf unbestimmte Zeit in ein geschlossenes, psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Die Einzelheiten
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Juli 2025 mehrere Fahrgäste in einem ICE auf der Strecke zwischen Straubing und Straßkirchen in Tötungsabsicht angegriffen hatte. Gericht: Hohe Gefahr für die AllgemeinheitDas Gericht führte aus, dass von dem Mann weiter eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Es bezog sich auf ein Gutachten einer Sachverständigen, wonach der Mann seit 2020 unter einer paranoiden Schizophrenie mit Verfolgungswahn leide.
Diese habe sich auf der Flucht aus Syrien ergeben. Der Angreifer war Zeugen demnach schon vor der Tat durch seine Unruhe aufgefallen – und einen Blick, der ihnen seltsam feindselig vorgekommen sei. Gutachten: Verfolgungswahn nach Flucht aus SyrienZum Tatzeitpunkt seien bei ihm ein Realitätsverlust und eine Wahrnehmungsstörung gegeben gewesen.
Bis heute höre er noch Stimmen. Er habe einen Verfolgungswahn, dass die Mafia ihn töten wolle. Im Rahmen seiner Angriffe im Zug war laut Gericht seine Steuerungsfähigkeit aufgehoben.
Was Experten sagen
Daher sei der Syrer schuldunfähig. Eine Unterbringung im Gefängnis ist somit nicht möglich. Strafrechtlich liegt unter anderem versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.
Aus Sicht des Gerichts ist es ausgeschlossen, dass es sich um eine politisch motivierte Tat gehandelt hat. Dafür habe sich kein belastbarer Hinweis ergeben. Mit Hammer und Axt auf den Kopf geschlagenDer Mann hat laut den Erkenntnissen des Gerichts zunächst einem deutschen Fahrgast, der wegen des feindseligen Verhaltens den Notruf wählte, einmal mit dem Hammer und einmal mit der stumpfen Seite der Axt auf den Kopf geschlagen.
Dieser Fahrgast und die Mutter einer syrischen Familie, auf die der Verurteilte ebenfalls losging, erlitten eine Schädelfraktur. Der Frau schlug der Mann zweimal gegen den Kopf, einmal mit der Schneide der Axt.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.




