
Nicht zum Arzt gegangen: Kleinkind tot – Eltern aus „Reichsbürger“-Szene verurteilt
Nicht zum Arzt gegangen : Kleinkind tot – Eltern aus „Reichsbürger“-Szene verurteilt 14.07.2026, 10:39Lesezeit: 2 Min. Vor einem Justizgebäude steht die Statue einer Justitia (Archivbild)dpaAus Überzeugung verweigern...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Nicht zum Arzt gegangen : Kleinkind tot – Eltern aus „Reichsbürger“-Szene verurteilt 14. 2026, 10:39Lesezeit: 2 Min. Vor einem Justizgebäude steht die Statue einer Justitia (Archivbild)dpaAus Überzeugung verweigern Eltern ihrem Kind medizinische Hilfe.
Als es erhebliche Atemprobleme hat, rufen sie erst zu spät einen Krankenwagen. Nun wurden sie zu Freiheitsstrafen verurteilt. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Weil sie aus ideologischen Gründen zu spät den Notarzt für ihr krankes Kleinkind gerufen haben, hat ein Gericht die Eltern aus der „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt.
Die Einzelheiten
Das Amtsgericht Horb am Neckar in Baden-Württemberg verhängte Freiheitsstrafen von je einem Jahr zur Bewährung und jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Sowohl die Eltern des Zweijährigen als auch die Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil vom Montag Berufung oder Revision einlegen. Gericht überzeugt: Kind hätte geholfen werden könnenDie 50 und 44 Jahre alten Deutschen hatten das Kind laut Mitteilung des Gerichts nie ärztlich untersuchen lassen – auch dann nicht, als es schon Monate vor dem Tod erhebliche Atemprobleme hatte.
„Eine beim Kind bestehende chronische Atemwegserkrankung hätte zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden können“, stellte das Gericht fest. Als sich der Zustand des Kindes Anfang 2023 sichtlich verschlechtert habe, hätten die Eltern erst mit erheblicher Verzögerung den Notarzt verständigt. -Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.
bei Google bevorzugen Nach Auffassung des Amtsgerichts verletzten sie damit ihre Pflicht als Sorgeberechtigte, sich um eine erforderliche medizinische Behandlung zu kümmern. Dies sei so gravierend, dass Freiheitsstrafen geboten erschienen. Zugunsten der Angeklagten berücksichtigte das Gericht den Angaben nach die persönliche Betroffenheit durch den Tod des eigenen Kindes.
Was Experten sagen
Eltern per Haftbefehl gesuchtDie Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ ist vielfältig. Sie haben gemeinsam, dass sie die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. Der Verfassungsschutz rechnet der Szene in Baden-Württemberg mehr als 4000 Menschen zu.
Die Angeklagten hatte sich laut dem Gericht in zum Teil umfangreichen Schreiben gegenüber verschiedenen Behörden in der für diese Szene typischen Art und Weise geäußert. Mehr zum Thema Fahrlässige Tötung? Polizist muss nach Schüssen auf Lorenz A.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.




