
Nürburgring: Auch auf Rennstrecken gilt Richtgeschwindigkeit 130
Urteil des Landgerichts Koblenz Richtgeschwindigkeit 130 gilt auch auf dem Nürburgring Einmal auf der berühmten Nordschleife durch die Eifel rasen – und dann auf eine Ölspur treffen. Eine Unfallfahrerin wollte ihren...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Urteil des Landgerichts Koblenz Richtgeschwindigkeit 130 gilt auch auf dem Nürburgring Einmal auf der berühmten Nordschleife durch die Eifel rasen – und dann auf eine Ölspur treffen. Eine Unfallfahrerin wollte ihren Porsche ersetzen lassen, trägt laut einem Urteil jedoch Mitschuld. 16 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (2 Minuten) 2 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Nordschleife des Nürburgrings Foto: Florent Gooden / DPPI media / picture alliance Auf der Nordschleife des Nürburgrings gilt bei sogenannten Touristenfahrten die auf Autobahnen übliche Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde. Das entschied das Landgericht Koblenz laut Mitteilung vom Mittwoch.
Die Einzelheiten
Im Rahmen von Touristenfahrten können Enthusiasten auch mit dem eigenen Pkw oder Motorrad auf der Rennstrecke fahren. Im konkreten Fall war die Klägerin mit ihrem Porsche auf der Rennstrecke mit ungeklärter Geschwindigkeit auf die Ölspur eines vorausfahrenden BMW geraten und verunfallt. Laut Gericht war dem Vorausfahrenden keine alleinige Verantwortung dafür zuzuschreiben.
Die Klägerin habe nicht beweisen können, dass sie die Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde eingehalten hatte, als dieser auf der Ölspur ins Rutschen kam und mit einer Schutzplanke kollidierte. Mehr zum Thema Porsche Taycan mit »e-Shift«: Dann flackert die Skala blau und der Antrieb beginnt zu stottern Von Thomas Geiger Rennsportklassiker: Panne verhindert Verstappens Sieg beim 24-Stunden-Rennen am Nürburgring Motorradtreffen in der Eifel: Zehntausende feiern »Anlassen« auf dem Nürburgring Der Kammer blieben Zweifel, ob ein »Idealfahrer«, der die Richtgeschwindigkeit einhält, die Ölspur nicht früher hätte sehen und so den Unfall vermeiden können. Auch wenn der vorausfahrende Wagen grundsätzlich haftet, müsse sich die Klägerin daher eine Mithaftung von 20 Prozent zurechnen lassen.
Der Schaden belief sich auf gut hunderttausend Euro. Das Urteil fiel bereits im Juni, es ist nicht rechtskräftig. Auf Rennstrecken wie dem Nürburgring gilt das Straßenverkehrsrecht, solange sie öffentlich genutzt werden.
Dann werden die Strecken wie Kraftfahrstraßen behandelt. Bei Motorsportrennen hingegen bestimmen die Veranstalter die Regeln. Doch auch die können Tempolimits enthalten, etwa auf Abschnitten des Nürburgrings aus Sicherheitsgründen nach einem tödlichen Unfall 2015.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.




