
Opernball-Urteil: Günther Jauch erstreitet Gegendarstellung in der Boulevardpresse
Opernball-Urteil : Günther Jauch erstreitet Gegendarstellung in der Boulevardpresse Von Eva Goldbach 29.06.2026, 14:10Lesezeit: 2 Min. Moderator Günther Jauch kämpft gerichtlich gegen falsche Tatsachenbehauptungen.dpaIn...
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Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Opernball-Urteil : Günther Jauch erstreitet Gegendarstellung in der Boulevardpresse Von Eva Goldbach 29. 2026, 14:10Lesezeit: 2 Min. Moderator Günther Jauch kämpft gerichtlich gegen falsche Tatsachenbehauptungen.
dpaIn der Boulevardzeitschrift „Die Aktuelle“ wurde Günther Jauch enger Kontakt zu Frauen angedichtet. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe zwingt nun zur Gegendarstellung. Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Am 6.
Die Einzelheiten
Februar besuchte der Fernsehmoderator Günther Jauch den Dresdner Opernball ohne Begleitung. Die Boulevardzeitschrift „Die Aktuelle“ berichtete daraufhin über diesen Opernbesuch: Auf dem Cover der Ausgabe vom 14. Februar prangte ein Bild, auf dem Jauch neben einer Frau zu sehen war, darunter die Schlagzeile: „Günther Jauch: Kuschel-Auftritt beim Opernball“.
Februar hatte Jauch eine Gegendarstellung gefordert, da das Cover eine „falsche Tatsachenbehauptung“ sei. „Die Aktuelle“, herausgegeben von einem Verlag der Funke Mediengruppe, habe ihm engen Kontakt zu einer ihm unbekannten Frau angedichtet. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Aktenzeichen 10 U 2/26), das den Fall nach einer Berufung Jauchs übernahm, sieht die Anschuldigung des Moderators bestätigt und hat „Die Aktuelle“ nun verpflichtet, auf der Titelseite eine Gegendarstellung zu drucken.
-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F. bei Google bevorzugen Die Wort-Bild-Kombination auf der Titelseite erzeugte ein falsches BildDie Aufforderung zu einer Gegendarstellung lehnte „Die Aktuelle“ eingangs ab, die Aufmachung sei „insgesamt als Meinungsäußerung anzusehen“. Das Landgericht Baden-Baden hielt die Berichterstattung erst für zulässig.
Was Experten sagen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun jedoch rechtskräftig in letzter Instanz entschieden, dass die Wort-Bild-Kombination eine „falsche Tatsachenbehauptung“ auf der Titelseite darstelle. Jauch sei alleine auf den Dresdner Opernball gegangen. Für ein Foto stellten sich zwei Frauen nur kurz zu ihm.
„Die Aktuelle“ hatte dann auf dem Bild der Titelseite eine Frau abgeschnitten und eine Schlagzeile ausgewählt, die nicht nur als Meinungsäußerung zu verstehen sei, wie die Richter feststellten. Mehr zum Thema „Medieninsider“ klagtWas darf in den Pressespiegel?
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





