
Patientenbeauftragter: Seine Zustimmung geht unter die Haut
Patientenbeauftragter : Seine Zustimmung geht unter die Haut Von Susanne Kusicke 25.06.2026, 12:22Lesezeit: 2 Min. „Das wird mein einziges Tattoo bleiben“: Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Patientenbeauftragter : Seine Zustimmung geht unter die Haut Von Susanne Kusicke 25. 2026, 12:22Lesezeit: 2 Min. „Das wird mein einziges Tattoo bleiben“: Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), lässt sich bei einer Aktion der „Jungen Helden“ 2024 im Bundestag ein Symbol für die Zustimmung zur Organspende stechen.
dpaStefan Schwartze war schon unter der Ampelkoalition Patientenbeauftragter der Bundesregierung – und wurde von Schwarz-Rot abermals berufen. In der aktuellen Debatte um die Organspende hat er sich klar entschieden. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Vom Industriemechaniker zum Patientenbeauftragten der Bundesregierung ist es ein weiter Weg.
Die Einzelheiten
Stefan Schwartze, geboren 1974 in Bad Oeynhausen und SPD-Mitglied seit 1994, ist ihn gegangen – in vielen einzelnen Schritten. Nach dem Fachabitur und elf Jahren beruflicher Tätigkeit in seinem erlernten Beruf kam er aus der Kommunalpolitik als direkt gewählter Kandidat 2009 in den Bundestag und dort in die Ausschüsse für Familie und Petitionen. In den meisten Anfragen im Petitionsausschuss geht es um das Sozial- und Gesundheitswesen, schon dort setzte sich Schwartze mit Geschick und Entschlossenheit für die Belange der Patienten ein.
Rolf Mützenich schlug ihn 2022 als Patientenbeauftragten vor; er wollte dafür eine Person, die keiner Seite im Gesundheitswesen zugeordnet wurde. Die schwarz-rote Koalition hat Schwartze in diesem Amt bestätigt. Schon unter der Ampelregierung warb er für eine Neuregelung der Organspende, über die an diesem Donnerstag im Bundestag debattiert wird.
„Obwohl nach jeder Debatte an vielen Stellschrauben gedreht und viel verbessert wurde, sind die Organspendezahlen nicht gestiegen. Nur ein Systemwechsel hin zur Widerspruchsregelung kann eine echte Wendung bringen“, sagt Schwartze. -Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.
Was Experten sagen
bei Google bevorzugen „Diese Entscheidung sollte man niemand anderem aufbürden“Zwei Hauptargumente sprechen in seinen Augen für die Widerspruchsregelung, nach der man künftig seine Ablehnung einer Organspende bekunden müsste: „Wir transplantieren in Deutschland Organe, die in anderen Staaten mit dieser Regelung entnommen wurden. Das für uns selbst aber abzulehnen, kann ich schwer ertragen. “ Zweitens wünsche er sich Klarheit für die Angehörigen, die in einer schmerzlichen und oft schockhaften Situation die Frage nach der Organspendebereitschaft des verstorbenen Angehörigen beantworten sollen.
„Ich finde es zumutbar, sich einmal im Leben mit dieser Entscheidung zu befassen, man sollte sie niemand anderem aufbürden.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





