
Pflegeversicherung: Pflegebedürftige erhalten zu selten Zahnarztvorsorge
Krankenkassen-Untersuchung Pflegebedürftige erhalten oft keine Zahnarztvorsorge Menschen, die gepflegt werden, erhalten einer Auswertung zufolge zu selten die Vorsorge, die sie benötigen. Dabei können Ärzte diese sogar...
Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Krankenkassen-Untersuchung Pflegebedürftige erhalten oft keine Zahnarztvorsorge Menschen, die gepflegt werden, erhalten einer Auswertung zufolge zu selten die Vorsorge, die sie benötigen. Dabei können Ärzte diese sogar gesondert abrechnen. Patientenschützer nennen den Zustand »nicht hinnehmbar«.
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Die Einzelheiten
Weitere Infos SPIEGEL bei Google bevorzugen Zahnärztliche Vorsorge: Pflegebedürftige erhalten sie zu selten Foto: wingedwolf / iStockphoto / Getty Images Viele pflegebedürftige Menschen erhalten häufig nicht die notwendige zahnärztliche Vorsorge. Das geht aus einer Untersuchung der Krankenkasse Barmer hervor. Besonders groß seien die Defizite bei Menschen in Pflegeheimen, wenn die Einrichtungen keinen Kooperationsvertrag mit Zahnärzten hätten.
Den Angaben zufolge stellten Zahnärzte 2024 bundesweit bei etwas mehr als einem Viertel der Pflegeheimbewohner, die bei der Barmer versichert waren, deren Mundgesundheitsstatus fest und erstellten einen Mundgesundheitsplan. Hintergrund ist die Einführung neuer Gebührennummern vor acht Jahren, die es Zahnärzten seitdem ermöglichen, diese Vorsorge bei Pflegebedürftigen abzurechnen. So verdoppelte sich von 2019 bis 2024 die Inanspruchnahme dieser Leistungen bei Heimbewohnern in etwa auf je über 25 Prozent.
Bei ambulant Pflegebedürftigen verblieb die Quote auf dem niedrigen Niveau von rund drei Prozent. Rund 80 Prozent dieser Vorsorgeleistungen wurden in Pflegeheimen erbracht, die Kooperationsverträge mit Zahnärzten abgeschlossen hatten. Solche Verträge gab es aber in nicht mal jedem zweiten Pflegeheim.
Was Experten sagen
Auf Einrichtungen ohne solche Vereinbarungen entfielen nur zwei Prozent der in Anspruch genommenen Untersuchungen. Starke regionale UnterschiedeZugleich stellte die Krankenkasse erhebliche regionale Unterschiede fest: Bei stationär Pflegebedürftigen reichte die Inanspruchnahme der Vorsorgeleistungen 2024 von 16,8 Prozent in Niedersachsen bis 45,5 Prozent in Berlin. Auch Hamburg (42,7) und Sachsen (42,6) wiesen vergleichsweise hohe Werte auf.
Bei ambulant Pflegebedürftigen lag die Rate deutlich niedriger. Dabei lag Sachsen mit neun Prozent deutlich vor allen westlichen Bundesländern, die jeweils unter drei Prozent blieben. In den östlichen Bundesländern sei die Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsleistungen bei Pflegebedürftigen grundsätzlich höher, hieß es.
»Für stationär Pflegebedürftige ist der Besuch einer Zahnarztpraxis kaum möglich«, erklärte der Barmer-Vorstandsvorsitzende Christoph Straub. »Deshalb gibt es eine Versorgungslücke, wenn sie nicht vor Ort untersucht werden. « Straub forderte mehr Kooperationen zwischen Pflegeheimen und Zahnärzten.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





