
Punktehandel im Straßenverkehr per Gesetz verboten
Gesetzeslücke geschlossen Punkte in Flensburg – Autofahrer dürfen sich nicht mehr freikaufen Die Praxis war lange bekannt: Verkehrssünder konnten über dubiose Internetanbieter Dritte finden, die Punkte im...
July 31 — İsrail x Hizbullah ile kalıcı barış anlaşması...?
Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Gesetzeslücke geschlossen Punkte in Flensburg – Autofahrer dürfen sich nicht mehr freikaufen Die Praxis war lange bekannt: Verkehrssünder konnten über dubiose Internetanbieter Dritte finden, die Punkte im Fahreignungsregister auf sich nahmen. Für diesen »Punktehandel« drohen nun hohe Bußgelder. 02 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Deutscher Führerschein (Symbolbild) Foto: Christoph Hardt / Panama Pictures / picture alliance Eine Gesetzeslücke im Straßenverkehrsrecht scheint erfolgreich geschlossen: Verkehrssünder dürfen sich nicht mehr von angedrohten Punkten in Flensburg freikaufen. Seit Juli stellt eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes den sogenannten Punktehandel unter Strafe.
Die Einzelheiten
Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 30. 000 Euro, teilt der ADAC mit. Die Praxis war altbekannt, doch nicht eindeutig verboten: Autofahrer, denen Verkehrsverstöße angelastet wurden, konnten sich über Internetanbieter einen Dritten suchen – dieser konnte gegenüber der Behörde behaupten, dass er gefahren sei, und somit die Punkte auf sich nehmen.
Punktehändler boten online an, den Verkehrssündern solche Strohmänner zu vermitteln, meist Personen mit demselben Geschlecht und einem ähnlichen Alter. Konsequenzen mussten sie bislang nicht fürchten . Anbieter stellen ihre Dienste einDer neue Paragraf im Gesetz verbietet ausdrücklich, eine Behörde über die Beteiligten bei einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr zu täuschen.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar, ein einflussreiches Gremium von Verkehrsrechtsexperten, hatte 2024 eine entsprechende Änderung gefordert: Die Praxis untergrabe die Funktion des Fahreignungsregisters, wegen Verkehrsverstößen auffällige Kraftfahrer »von der Teilnahme am Straßenverkehr ausschließen zu können«. Laut dem ADAC bieten die meisten bekannten Punktehändler ihren Dienst seit dem 1. Einer der Anbieter schreibt beispielsweise auf seiner Website , man habe das Angebot »aus rechtlichen Gründen« eingestellt.
Was Experten sagen
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Je nach Vergehen bekommen Autofahrer in Flensburg einen bis drei Punkte. Wer vier bis fünf Punkte auf dem Konto hat, wird ermahnt. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.



