
Saarbrücken: Stadtratswahl nach Klage der AfD für ungültig erklärt
Erfolg vor Gericht AfD erzwingt Wiederholung der Saarbrücker Stadtratswahl Weil die AfD zwei mutmaßlich konkurrierende Listen eingereicht hatte, wurde sie 2024 in Saarbrücken von der Wahl ausgeschlossen. Ein...
Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Erfolg vor Gericht AfD erzwingt Wiederholung der Saarbrücker Stadtratswahl Weil die AfD zwei mutmaßlich konkurrierende Listen eingereicht hatte, wurde sie 2024 in Saarbrücken von der Wahl ausgeschlossen. Ein Parteimitglied klagte dagegen – und hat sich nun in zweiter Instanz durchgesetzt. 17 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Stimmzettel fällt in die Wahlurne (Symbolbild) Foto: Philipp von Ditfurth / dpa Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat entschieden: Der Saarbrücker Stadtrat muss neu gewählt werden – die Wahl zum Stadtrat vom 9. Juni 2024 war ungültig.
Die Einzelheiten
Das Landesverwaltungsamt werde verpflichtet, eine Neuwahl anzuordnen, teilte das Gericht in Saarlouis mit. Mit der Entscheidung gab das Gericht einer Klage eines AfD-Mitglieds gegen den Ausschluss seiner Partei von der Wahl statt. Die AfD war damals nicht zur Wahl zugelassen worden, weil die Partei laut Landesverwaltungsamt zwei Wahlvorschläge eingereicht hatte und eine Mehrfachbewerbung unzulässig sei.
Der Kläger machte dagegen geltend, dass letztlich nur ein Wahlvorschlag vorgelegen habe, da der erste Vorschlag wirksam zurückgenommen worden sei. Dieser Ansicht folgte das OVG. Ein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbewerbung liege nicht vor, erklärten die Richter.
Der zweite Wahlvorschlag habe nicht zurückgewiesen werden dürfen, nachdem der erste Vorschlag durch die neu benannten Vertrauenspersonen wirksam zurückgenommen worden sei. Zweiter Erfolg für AfD bei Wahl-AnfechtungIn erster Instanz war die Klage des AfD-Mitglieds vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes abgewiesen worden. Seine Berufung hatte nun Erfolg.
Was Experten sagen
Die Revision wurde vom Senat nicht zugelassen. Möglich ist aber eine sogenannte Nichtzulassungs-Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Mehr zum Thema AfD-Aufstieg: Wenn die letzte Patrone verschossen ist Ein Gastbeitrag von Nils C.
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Dem Gericht zufolge hatte die Partei gerügt, dass der erste Wahlvorschlag zur Wahl der Regionalversammlung hätte zugelassen werden müssen. Es hätten keine zwei Wahlvorschläge der AfD vorgelegen. Der zweite Wahlvorschlag hätte wegen des Vorliegens eines Wahlrechtsverstoßes nicht zugelassen werden dürfen.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





