
Strom- und Gaslieferanten: Verbraucherschützer wollen „Unrechtsgewinne“ abschöpfen
Strom- und Gaslieferanten : Verbraucherschützer wollen „Unrechtsgewinne“ abschöpfen Von Katja Gelinsky, Berlin 19.07.2026, 12:06Lesezeit: 2 Min. Verbraucherschutzchefin Ramona Pop will verhindern, dass Unternehmen von...
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Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Strom- und Gaslieferanten : Verbraucherschützer wollen „Unrechtsgewinne“ abschöpfen Von Katja Gelinsky, Berlin 19. 2026, 12:06Lesezeit: 2 Min. Verbraucherschutzchefin Ramona Pop will verhindern, dass Unternehmen von „Unrechtsgewinnen“ profitieren.
dpaEnergieunternehmen der Berliner Primaholding haben zu Unrecht Gebühren kassiert. Die Verbraucherzentrale klagt nun darauf, dass sie die Einnahmen an die Staatskasse abführen. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Verfahren zur Gewinnabschöpfung gegen Strom- und Gaslieferanten der Berliner Unternehmensgruppe Primaholding eingeleitet, wie die F.
Die Einzelheiten
Die Verbraucherschützer wollen den Energielieferanten Einnahmen aus zu Unrecht kassierten Gebühren entziehen. Die Energiediscounter Voxenergie und Nowenergy hatten in Abrechnungen eine Printgebühr von jeweils drei Euro berechnet – zu Unrecht, wie das Landgericht Berlin nach Unterlassungsklagen der Verbraucherzentrale rechtskräftig entschieden hat. Energielieferanten sind gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal jährlich anzubieten, ihnen die Abrechnung in Papierform zu übermitteln, und zwar unentgeltlich.
Die Verbraucherzentrale geht außerdem gegen die Primaholding-Tochtergesellschaften Primastrom und Paketsparer gerichtlich vor. Ihr Verband nutze das Instrument der Gewinnabschöpfung, damit Unternehmen sich nicht durch rechtswidrige Praktiken wirtschaftliche Vorteile verschafften, erläuterte Verbraucherschutzchefin Ramona Pop. Das gehe auch zulasten rechtstreuer Wettbewerber.
Von den betroffenen Unternehmen war vergangene Woche keine Stellungnahme zu erhalten. -Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F. bei Google bevorzugen Rechtswidrige Praktiken sollen sich nicht lohnenEs ist nicht das erste Mal, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband Verfahren zur Gewinnabschöpfung einleitet.
Aber man wolle das reformierte Instrument nun verstärkt nach erfolgreichen Unterlassungsklagen einsetzen, damit Unternehmen auch bei Streuschäden nicht von rechtswidrig erzielten Einnahmen profitierten, sagte Heiko Dünkel, der Leiter des Teams Rechtsdurchsetzung, der F. Von Streuschäden spricht man, wenn viele Menschen einen finanziellen Nachteil erleiden, der einzelne Schaden aber so gering ist, dass Unternehmen darauf spekulieren können, dass die Geschädigten nichts unternehmen.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.




