
Urteil aus Karlsruhe: Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich Klimaanlage einbauen
Urteil aus Karlsruhe : Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich Klimaanlage einbauen 17.07.2026, 09:25Lesezeit: 3 Min. Eine Klimaanlage an der Hauswand eines Mehrfamilienhauses.dpaHaben Wohnungseigentümer einen Anspruch...
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Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Urteil aus Karlsruhe : Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich Klimaanlage einbauen 17. 2026, 09:25Lesezeit: 3 Min. Eine Klimaanlage an der Hauswand eines Mehrfamilienhauses.
dpaHaben Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, auf ihrem Balkon ein sogenanntes Klima-Splitgerät einbauen zu lassen? Eigentümer hatten geklagt, nachdem ihnen der Einbau nicht gestattet worden war. Nun gibt es ein Urteil.
Die Einzelheiten
Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich von der Eigentümergemeinschaft verlangen, dass ihnen der Einbau eines Klima-Splitgeräts mit Außengerät auf dem Balkon erlaubt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Rechte der anderen Eigentümer nicht übermäßig beeinträchtigt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Dass die Klimaanlage später Geräusche macht, spielt für die Erlaubnis keine Rolle.
„Der Betrieb einer Klimaanlage ist in gewissen Grenzen hinzunehmen“, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner bei der Urteilsverkündung. Grundsätzlich müssen bauliche Veränderungen wie feste Splitklimaanlagen, für die durch die Fassade gebohrt wird, durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft erlaubt werden. -Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.
bei Google bevorzugen Stimmt eine Mehrheit dagegen, kann ein Gericht den Einbau dem BGH zufolge dennoch erlauben – wenn entweder alle Eigentümer, deren Rechte beeinträchtigt werden, einverstanden sind, oder es keine übermäßige Beeinträchtigung gibt. Klimaanlagen werden angesichts immer heißerer Sommer für viele Menschen attraktiver. Die wichtigsten Hintergründe:Welche Arten von Klimaanlagen gibt es?
Was Experten sagen
Wer sich eine Klimaanlage anschaffen will, kann grundsätzlich zwischen zwei Arten wählen. Ein Kompaktgerät, auch Monoblock genannt, ist mobil und wird an eine Steckdose angeschlossen. Über einen Schlauch wird die warme Luft etwa durch ein offenes Fenster raustransportiert.
Sogenannte Splitgeräte bestehen hingegen aus zwei Teilen: In einer Inneneinheit wird die Raumluft abgekühlt, über eine Außeneinheit wird die Wärme abgegeben. Die Außeneinheit wird dabei fest an der Außenwand des Gebäudes montiert. Die Wand muss dafür durchbohrt werden.
Worum geht es in Karlsruhe? Der BGH hat am Freitag über eine Klage von Wohnungseigentümern aus Berlin entschieden, die auf ihrem Balkon ein Klima-Splitgerät einbauen wollen. Ihr Antrag wurde bei einer Eigentümerversammlung aber abgelehnt.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.




