
Wohnungsbau: So will Bauministerin Verena Hubertz das Bauen beschleunigen
Fehlender Wohnraum So will Bauministerin Hubertz das Bauen beschleunigen Die Lage am Immobilienmarkt ist angespannt. Jetzt soll der Wohnungsbau zum »überragenden öffentlichen Interesse« werden. Wird also bald viel...
Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Fehlender Wohnraum So will Bauministerin Hubertz das Bauen beschleunigen Die Lage am Immobilienmarkt ist angespannt. Jetzt soll der Wohnungsbau zum »überragenden öffentlichen Interesse« werden. Wird also bald viel schneller im Land gebaut?
Von Henning Jauernig 27. 18 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (6 Minuten) 6 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X.
Die Einzelheiten
com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren Bild vergrößern Bauministerin Verena Hubertz (SPD): »Der Wohnungsbau muss in Deutschland endlich Vorfahrt bekommen« Foto: Rabea Gruber / dpa Dieser Artikel gehört zum Angebot von SPIEGEL+. Sie können ihn auch ohne Abonnement lesen, weil er Ihnen geschenkt wurde. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat weitere Reformen angeschoben, um den Wohnungsbau anzukurbeln.
Dazu hat das Bundeskabinett eine Neufassung des Baugesetzbuchs beschlossen. Den Schritt hatten Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. »Wir haben zu wenige Wohnungen, deswegen wird jetzt auch der Wohnungsbau zum sogenannten überragenden öffentlichen Interesse«, sagte die SPD-Politikerin im Deutschlandfunk.
Mit den neuen Regeln werde vieles schneller und einfacher, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. »Der Wohnungsbau muss in Deutschland endlich Vorfahrt bekommen. «Der neue Vorrang für Wohnungsbau ist Kern ihres Vorhabens.
Was Experten sagen
Wer Häuser und Wohnungen baut, so die Idee, soll in allen Genehmigungs- und Abwägungsprozessen eine Art Vorfahrtsrecht erhalten, so wie man es bereits vom Ausbau der Erneuerbaren Energien kennt, etwa bei Windrädern und Netzausbau. Allerdings soll das nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten. Mit der Formulierung »überragendes öffentliches Interesse« könnten dann Rechtsstreitigkeiten etwa über Umweltprüfungen oder Lärmemissionen zugunsten des Bauvorhabens entschieden werden.
Doch selbst mit diesem neuen Passus im Baugesetzbuch halten Experten den Effekt für begrenzt. Laut dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) greife der sogenannte Abwägungsvorrang zu kurz. Er sei auf Ebene der Bauleitplanung beschränkt und entfalte keine ausreichende Wirkung für einzelne Bauvorhaben.
Mehr zum Thema Auswertung zu Metropolen: Immobilienpreise in Innenstädten steigen überdurchschnittlich Absurde Baukosten, hohe Mieten: Solvent, zuverlässig – warum Paulina und Jonas trotzdem keine Wohnung finden Immobilien: Darum ist Mieten oft besser als Kaufen Von Michael Brächer Wo noch kein Bebauungsplan vorliegt, könnte es also auch keinen Vorrang geben. Für neue Bebauungspläne benötigen Kommunen aber häufig bis zu zehn Jahre. »Wenn der Abwägungsvorrang nicht auch beim einzelnen Bauvorhaben wirkt, bleibt er in der Praxis weitgehend wirkungslos.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





