
AfD: CSU-Politiker zeigen sich offen für Teilverbot im Fall Thüringen
Extreme Rechte CSU-Politiker erwägen Verbotsverfahren gegen Thüringer AfD Ein Verbot der gesamten AfD hatte die CSU bislang ausgeschlossen. Nun aber macht sich eine Bewegung innerhalb der Partei bemerkbar, die zumindest...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Extreme Rechte CSU-Politiker erwägen Verbotsverfahren gegen Thüringer AfD Ein Verbot der gesamten AfD hatte die CSU bislang ausgeschlossen. Nun aber macht sich eine Bewegung innerhalb der Partei bemerkbar, die zumindest einem Teilverbot offen gegenübersteht. 39 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Audio steht in Kürze zur Verfügung In Kürze bereit X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern CSU-Landesvorsitzender Klaus Holetschek Foto: Malin Wunderlich / dpa Die CSU im bayerischen Landtag beabsichtigt, ein Verbot des thüringischen AfD-Landesverbands nicht weiter auszuschließen. Es käme jetzt darauf an, Probleme zu lösen »und damit das Vertrauen der Menschen in die Politik zurückzugewinnen.
Die Einzelheiten
Dieser Weg ist wesentlich effektiver als ein komplettes Parteiverbot«, sagte der Chef der CSU-Landtagsfraktion, Klaus Holetschek. Dennoch müsse man »Teile der AfD wie den Landesverband Thüringen genau beobachten, die Bedrohungslage im Blick behalten und zumindest ein Teil-Verbot nicht kategorisch ausschließen«. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD als Gesamtpartei hatte die CSU-Spitze unter Parteichef Markus Söder in den vergangenen Monaten stets abgelehnt.
Verbotsantrag gegen einzelnen LandesverbandDer CSU-Landtagsabgeordnete und ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback erläuterte nun, ein Schwerpunkt der Feststellungen von extremistischen Äußerungen und Tendenzen in der AfD werde dem Thüringer AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke zugeordnet. »Deshalb wäre ernsthaft zu überlegen, einen Verbotsantrag begrenzt auf diesen Landesverband vorzubereiten«, argumentierte der Jurist. Im Grundgesetz sei ein solcher Teilverbotsantrag zwar nicht ausdrücklich vorgesehen.
Laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz gibt es demnach aber die Möglichkeit, dass das höchste deutsche Gericht – das für Parteiverbotsverfahren zuständig ist – ein Verbot auch auf einen »rechtlich oder organisatorisch selbstständigen Teil einer Partei« beschränken kann. Bausback argumentierte deshalb, aus seiner Sicht sei auch eine Beschränkung eines Verbotsantrags auf eine Teilorganisation einer Partei möglich. Karlsruhe habe über diese Frage bislang zwar noch nicht ausdrücklich entschieden.
»Meines Erachtens wäre es aber, bevor man ein rechtlich unsicheres Verbotsverfahren gegen die Gesamtpartei einleitet, eine zu erwägende Möglichkeit, einen entsprechend begrenzten Antrag einzureichen«, sagte er. Juristische Einschätzungen gehen auseinanderZuletzt war ein von Juristen und weiteren Experten verfasstes Gutachten zu dem Schluss gekommen , dass ein AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gute Erfolgschancen hätte.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





