
AfD: Verfassungsschutz darf gesamte Partei beobachten
Urteil in München Bayerischer Verfassungsschutz darf gesamte AfD beobachten Die AfD hat vergeblich dagegen geklagt, vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Der Verwaltungsgerichtshof des Freistaats...
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Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Urteil in München Bayerischer Verfassungsschutz darf gesamte AfD beobachten Die AfD hat vergeblich dagegen geklagt, vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Der Verwaltungsgerichtshof des Freistaats bestätigt: Das Vorgehen der Behörde ist rechtmäßig. 05 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Audio steht in Kürze zur Verfügung In Kürze bereit X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Vorstellung des Halbjahresberichts des bayerischen Verfassungsschutzes in München Foto: Sachelle Babbar / ZUMA Press / picture alliance Die AfD darf durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Damit lehnt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die von der AfD beantragte Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts München ab.
Die Einzelheiten
Die Entscheidung ist unanfechtbar und entgültig. Die bayerischen Verfassungsschützer hatten auf Grundlage eines aus dem Jahr 2021 stammenden Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei zum Beobachtungsobjekt erklärt. Dagegen wehrte sich die AfD erfolglos vor dem Verwaltungsgericht München.
Der Bayerische Verwaltungshof erklärte nun, dass keiner der von der AfD vorgebrachten Gründe für eine Berufung gegen diese Entscheidung greift. Mehr zum Thema Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Was, wenn die AfD den Verfassungsschutz übernimmt? Von Astrid Geisler, Ulrich Kraetzer und Wolf Wiedmann-Schmidt »Keine Grundlage für Gespräche«: SPD-General kritisiert Ex-Finanzminister Steinbrück für Äußerungen zur AfD Krudes Podcast-Interview: Björn Höcke spricht den Westdeutschen das Deutschsein ab So seien die Fragen zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Beobachtung bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt.
Be- und entlastende Argumente einbezogenDie obersten bayerischen Verwaltungsrichter würdigten dabei, dass das Münchner Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung gleichermaßen be- und entlastende Argumente einbezogen habe. Es sei nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht der AfD zuzurechnende Äußerungen zum umstrittenen Begriff »Remigration« so wertete, dass sie das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System überstiegen.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





