
Bund-Länder-Finanzen: Konnexität – ein anderes Wort für Schweizer Käse?
Bund-Länder-Finanzen : Konnexität – ein anderes Wort für Schweizer Käse? Ein Kommentar von Jasper von Altenbockum 26.06.2026, 14:58Lesezeit: 2 Min. Treffen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Friedrich Merz...
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Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. Bund-Länder-Finanzen : Konnexität – ein anderes Wort für Schweizer Käse? Ein Kommentar von Jasper von Altenbockum 26. 2026, 14:58Lesezeit: 2 Min.
Treffen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Friedrich Merz (hinten Mitte) im KanzleramtEPAEine kleine föderale Revolution: Der Bund will 80 Prozent der Kosten übernehmen, die Ländern und Kommunen durch seine Gesetze entstehen. Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Die Koalition hält sich an ihr Versprechen, dass zwischen Bund und Ländern künftig – wie schon zwischen Ländern und Kommunen – das Prinzip gelten soll: Wer bestellt, der bezahlt. Zumindest, so der Koalitionsvertrag, wolle sich die Koalition daran „orientieren“.
Die Einzelheiten
Die sogenannte Konnexität soll gewährleisten, dass keine staatliche Ebene übervorteilt wird. Die Gesetze, die in Berlin beschlossen werden, sollen nicht einseitig auf Kosten der Länder und Kommunen gehen. Was die Bundesregierung nun versprochen hat, ist mehr, als zunächst möglich schien.
Denn das Kanzleramt beharrte darauf, dass auch der Bund nicht überfordert werden dürfe – was er angesichts seiner Verschuldung aber jetzt schon ist. So kamen die Verhandlungen lange Zeit nicht von der Stelle. -Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.
bei Google bevorzugen Der Bund zeigte sich beweglich, aber nicht so biegsam, dass dabei tatsächlich eine gesetzlich fixierte „Konnexität“ herausgekommen wäre. Immer alles zu bezahlen, was er von Ländern und Kommunen bestellt, wäre dann doch zu viel des Guten gewesen. Steuergesetze bleiben ohnehin außen vor.
Was Experten sagen
Aber immerhin: Eine Kostenübernahme von 80 Prozent hat die Koalition zugesagt für alle anderen Gesetze, die eine Belastung der Länder und Kommunen von mehr als 200 Millionen Euro mit sich bringen. Ab wann wird die neue Regelung greifen? Die Länder sind zufrieden.
Man wird sehen, wie sich die Regelung in der Praxis auswirkt. Gilt sie schon für die Gesundheitsreform? Aber wie sieht die Beschlusslage im Bundesrat aus?
Wenn die Finanzierungsfrage so klar fixiert ist, müssen Gesetze, die im Bundestag beschlossen werden, nur noch „durchgewunken“ werden? Wozu überhaupt noch Zustimmungspflicht? Die Länder werden sich jedenfalls schwertun, wie bisher in Verhandlungen einen Preis für sich herauszuschlagen, der günstiger ist als der nun festgelegte Anteil von 20 Prozent.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





