
Bundesrat will die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen
Antrag der Länderkammer Bundesrat will die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen Wer Israel das Existenzrecht abspricht, soll nach dem Willen des Bundesrats belangt werden können. Die Länderkammer...
July 31 — İsrail x Hizbullah ile kalıcı barış anlaşması...?
Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: Antrag der Länderkammer Bundesrat will die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen Wer Israel das Existenzrecht abspricht, soll nach dem Willen des Bundesrats belangt werden können. Die Länderkammer stellte sich damit hinter einen Gesetzesantrag aus Hessen. Nun muss sich der Bundestag mit dem Thema befassen.
26 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Eine israelische Flagge weht in München Foto: Sven Hoppe / dpa Die Länder verlangen, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels künftig unter Strafe stehen soll.
Die Einzelheiten
Nachdem ein entsprechender Vorschlag Hessens im Bundesrat eine Mehrheit gefunden hat, wird sich nach der Sommerpause auch der Bundestag damit befassen müssen. Staatsrechtler haben allerdings im Vorfeld Bedenken gegen das Vorhaben vorgebracht. Sie sehen die Meinungsfreiheit gefährdet.
Der von Hessen eingebrachte Entwurf sieht vor, dass Menschen, die öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnen oder zu dessen Beseitigung aufrufen, zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Strafbar solle dies allerdings nur sein, wenn es in einer Weise geschieht, die geeignet ist, »die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern. « Hessens Justizminister, Christian Heinz (CDU), betonte in der Sitzung, der Gesetzentwurf richte sich nicht gegen die Meinungsfreiheit und nicht gegen Kritik an der israelischen Regierung.
Die vorgeschlagene Änderung sei »rechtlich geboten und auch politisch notwendig«. Deutschland dürfe kein Land sein, das bei Judenhass auf den Straßen wegschaue. Nach der Abstimmung erklärte Heinz: »Von diesem Tag wird ein wichtiges Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land gesendet: Wir wollen und wir werden jüdisches Leben in Deutschland besser schützen.
Was Experten sagen
« Mehr zum Thema meinung meinung RIAS-Bericht für 2025: Antisemitismus breitet sich aus – wo bleibt der Aufschrei? Ein Kommentar von Florian Kistler 2 Min Zur Merkliste hinzufügen 2 Min Zur Merkliste hinzufügen Bisher sieht das Recht keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel oder eines anderen Staates vor. In der Antragsbegründung wurde ausgeführt, die Strafvorschriften zu Volksverhetzung, Billigung von Straftaten beziehungsweise dem Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen seien nicht in allen Fällen ausreichend.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat Ende Mai in einer Ausarbeitung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Strafbewehrung öffentlicher Leugnungen des Existenzrechts Israels ausgeführt, ein entsprechender Gesetzentwurf dürfte ein »Sonderrecht gegen eine konkrete Meinung darstellen« und wäre damit grundsätzlich nicht mit der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes vereinbar.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.



