
Cum-Ex-Skandal: Zeitenwende im Umgang mit Kronzeugen
Cum-Ex-Skandal : Zeitenwende im Umgang mit Kronzeugen Von Marcus Jung 09.07.2026, 17:58Lesezeit: 4 Min. Kai-Uwe Steck (links), hier als Angeklagter am Landgericht Bonn mit seinem Strafverteidiger Gerhard Strate, hat...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Cum-Ex-Skandal : Zeitenwende im Umgang mit Kronzeugen Von Marcus Jung 09. 2026, 17:58Lesezeit: 4 Min. Kai-Uwe Steck (links), hier als Angeklagter am Landgericht Bonn mit seinem Strafverteidiger Gerhard Strate, hat nach zehn Jahren Warten endlich Gewissheit.
dpaDas milde Urteil gegen den Steuerhinterzieher Kai-Uwe Steck sorgte für Kontroversen. Nun bestätigt der Bundesgerichtshof die Bewährungsstrafe – und argumentiert mit dem Schutz für Tippgeber in Wirtschaftsskandalen. Zusammenfassung Anhören Merken Teilen Verschenken Drucken Zur App Erst stieg er rasant auf dem internationalen Kanzleimarkt auf, dann zog Kai-Uwe Steck die Fäden im größten Steuerskandal der deutschen Wirtschaftsgeschichte, den Cum-Ex-Geschäften.
Die Einzelheiten
Schließlich fand er sich, trotz neun Jahren intensiver Aufklärungshilfe für Fahnder und Strafjustiz, wegen eines Steuerschadens von einer halben Milliarde Euro auf der Anklagebank des Landgerichts Bonn wieder. Im Juni 2025 verurteilte ihn eine Strafkammer wegen schwerer Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt auf Bewährung. Zudem soll Steck, der über Jahre als Kronzeuge der Staatsanwaltschaft Köln auftrat, Millionen aus seiner Cum-Ex-Beute an den Staat zurückzahlen – mit der Beratung der illegalen Deals hat der heute 54 Jahre alte Wirtschaftsanwalt eigenem Bekunden nach mehr als 50 Millionen Euro verdient.
-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F. bei Google bevorzugen Forderungen von bis zu 1,6 Milliarden Euro„Das Geld habe ich nicht mehr“, gestand Steck im Dezember 2025 im Gespräch mit der F. Wenn das Urteil rechtskräftig würde, müsste er wohl Privatinsolvenz anmelden, meinte Steck, und das, obwohl ihm seine Zulassung als Anwalt vom Gericht belassen worden sei.
„Man gibt mir die Chance, weiterzuleben. “ Denn als Hinweisgeber sieht er sich nicht nur starken Anfeindungen und Strafanzeigen ehemaliger Geschäftspartner ausgesetzt, sondern auch Schadenersatzforderungen von Banken und Investoren sowie Haftungsbescheiden der Steuerbehörden, die dem Vernehmen nach in Spitzenzeiten bis zu 1,6 Milliarden Euro betragen haben. Für ihr Urteil, das die Verdienste des Kronzeugen strafmildernd würdigt, mussten die Richter aus Bonn viel öffentliche Kritik einstecken.
Was Experten sagen
Gegen die Entscheidung legten sowohl Stecks Verteidiger Gerhard Strate als auch die Staatsanwälte Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ein. In ihrem Plädoyer hatten die Ankläger eine deutlich härtere Strafe, nämlich drei Jahre und acht Monate, sowie ein Berufsverbot für Steck gefordert. Krachende Niederlage für die AnklägerSeit einigen Wochen hat der Jurist Gewissheit: In einem vierseitigen Beschluss, der der F.
vorliegt, verwarf der erste Strafsenat am BGH die Revision der Staatsanwälte, ohne dass es überhaupt noch zu einer mündlichen Verhandlung kam. Das zentrale Argument der Ankläger, wonach eine Bewährungsstrafe bei einem Schaden von 500 Millionen Euro nicht mehr vertretbar sei, wischte der BGH vom Tisch.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.





