
Deutsche Bahn: Hotel, Taxi, Ticket – welche Erstattungen jetzt möglich sind
Nach bundesweitem Stillstand Wie Bahnkunden nun an Entschädigungen kommen Zahlreiche Fahrgäste sind während des nächtlichen Zugausfalls bei der Bahn gestrandet. Gibt es nun Geld zurück und wie werden Hotel oder Taxi...
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Wichtige Entwicklungen prägen das Weltgeschehen. Nach bundesweitem Stillstand Wie Bahnkunden nun an Entschädigungen kommen Zahlreiche Fahrgäste sind während des nächtlichen Zugausfalls bei der Bahn gestrandet. Gibt es nun Geld zurück und wie werden Hotel oder Taxi erstattet? 14 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (3 Minuten) 3 Min X.
com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X. com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Menschen vor Bahn-Infoschalter Foto: NIBOR / action press Für viele Bahnreisende dürfte es vergangene Nacht erst einmal darum gegangen sein, überhaupt noch ans Ziel zu kommen. Eine Störung im digitalen Funknetz hatte in der Nacht den Bahnverkehr in ganz Deutschland vorübergehend zum Erliegen gebracht (was hinter den Zugausfällen steckt, lesen Sie hier ).
Die Einzelheiten
Doch welche Entschädigungen oder Erstattungen gibt es für Kunden, die von dem Chaos betroffen waren? Entschädigung für VerspätungBei größeren Verspätungen können Fahrgäste zumindest Teile ihres Ticketpreises zurückfordern. Konkret sind es 25 Prozent, wenn der Zug mindestens eine Stunde später als geplant ankommt.
Bei mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent. Verfällt die dazugebuchte Sitzplatzreservierung, kann man sich auch dafür das Geld zurückholen. Gut zu wissen: Bahnunternehmen können Entschädigungen nur bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen ablehnen.
Dazu gehört unter anderem Sabotage. Sicherheitsbehörden gehen im aktuellen Fall bislang nicht davon aus. Als tatsächliche Ursache für die Probleme wird laut Deutscher Bahn derzeit der »planmäßige Tausch einer technischen Komponente« vermutet.
Was Experten sagen
Ersatz für Hotel- oder TaxikostenDie Bahn hat nach eigenen Angaben zwar Taxi‑ und Hotelgutscheine ausgegeben. Doch was ist, wenn man zu denen zählte, die keine erhalten haben und auf eigene Faust tätig werden mussten? Taxi: Strandet man in der Nacht, darf man in der Regel mit dem Taxi oder einem anderen Verkehrsmittel zum Ziel weiterfahren – Kosten werden bis zu einer Höhe von 120 Euro erstattet.
Hotel: Wer auf eigene Faust ein Zimmer buchen musste, weil es kein Angebot der Bahn gab, bekommt angemessene Übernachtungskosten erstattet. Was angemessen heißt, lässt sich nicht genau taxieren – es hängt vom Angebot vor Ort ab. Stehen mehrere Hotels zur Auswahl, sollte man nicht gerade das teuerste wählen.
Wo macht man diese Rechte geltend? Die Bahn informiert auf ihrer Webseite über Fahrgastrechte. Wer ein Kundenkonto hat, kann Entschädigungen und Erstattungen direkt online auf der Bahnwebsite oder in der »DB Navigator«-App einfordern.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





