
Ehemaliger Domspatz scheitert mit Klage auf Schmerzensgeld
BildDas Domspatzen Gymnasium in Regensburg. (Symbolbild)Bildrechte: BR/Meike FöckerspergerSchlagwörterMissbrauchKatholische KircheOberpfalzBistum RegensburgUrteilKlageSchmerzensgeldProzessDomspatzen Bildrechte: BR/Meike...
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Auf internationaler Bühne bahnt sich eine bedeutende Geschichte an. BildDas Domspatzen Gymnasium in Regensburg. (Symbolbild)Bildrechte: BR/Meike FöckerspergerSchlagwörterMissbrauchKatholische KircheOberpfalzBistum RegensburgUrteilKlageSchmerzensgeldProzessDomspatzen Bildrechte: BR/Meike Föckersperger AudiobeitragDas Domspatzen Gymnasium in Regensburg. 2026, 11:44 Uhr Audiobeitrag > Ehemaliger Domspatz scheitert mit Klage gegen Bistum Ehemaliger Domspatz scheitert mit Klage gegen BistumIm Prozess um mögliches Schmerzensgeld für ein ehemaliges Mitglied der Regensburger Domspatzen hat das Landgericht Regensburg ein Urteil gefällt.
Der frühere Domspatz erhält keinen Schadenersatz vom Bistum Regensburg. Eine Klage wurde abgewiesen. VonNorbert BauerÜber dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am 19.
Die Einzelheiten
Ein ehemaliges Mitglied der weltberühmten Regensburger Domspatzen ist mit seiner Schmerzensgeldklage gegen das katholische Bistum Regensburg gescheitert. Er hatte insgesamt rund 400. 000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall gefordert, weil er in einer Vorschule des Knabenchors in Pielenhofen im Landkreis Regensburg misshandelt und sexuell missbraucht worden sein soll.
Dazu kamen weitere Schadenersatzansprüche. Zum Artikel: Missbrauch - Kirche zahlt über 93 Millionen Euro EntschädigungKlage wegen Verjährung abgewiesenDas Landgericht wies seine Klage ab und berief sich dabei auf Verjährung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Taten sollen sich in den frühen 1990er-Jahren und damit vor mehr als 30 Jahren ereignet haben.
Das Urteil war bereits am Donnerstag ergangen, das Gericht hatte dessen Inhalt aber zunächst nicht mitteilen wollen. Die Richterinnen betonen, sie seien an "Recht und Gesetz gebunden", auch wenn dies von Betroffenen als "ungerecht und verletzend" empfunden werde. Für die Verjährung sei die alte Rechtslage maßgeblich, bei der der Zeitpunkt der Taten Anfang der neunziger Jahre entscheidend sei.
Was Experten sagen
Anerkennungszahlungen von rund fünfzigtausend Euro, die der Kläger über eine unabhängige Kommission erhalten hat, gelten dem Gericht zufolge nicht als Schuldanerkenntnis des Bistums. Weiter heißt es: "Mit Eintritt der Verjährung erlischt ein Anspruch nicht, aber der Schuldner ist berechtigt, die Leistung zu verweigern. " Ein moralisches Urteil über das Verhalten der Kirche sei nicht Sache des Gerichts.
Der Anwalt des Klägers sagte dem BR, er sei von dem Urteil erschüttert. Man werde aller Wahrscheinlichkeit nach in Berufung gehen. Bistum gab "Nichtwissen" anDas Bistum Regensburg hatte beantragt, die Klage in dem Zivilprozess abzuweisen und sich dabei nicht nur auf Verjährung zu berufen.
"Es bestritt sämtliche vom Kläger behaupteten Missbrauchshandlungen mit Nichtwissen", heißt es in der Mitteilung des Landgerichts Regensburg. "Das heißt, dass das Bistum die Missbrauchshandlungen nicht als unwahr darstellte, sondern zum Ausdruck brachte, dass es nicht wisse, was damals geschehen sei.
Das Thema zählt nun zu den wichtigsten Punkten der globalen Agenda.





