
EU-Verbot: Große Unternehmen dürfen Mode nicht mehr einfach entsorgen
EU-weite Regelung Große Unternehmen dürfen Mode nicht mehr einfach entsorgen – was bringt das Verbot? In der EU ist großen Herstellern seit heute verboten, unverkaufte Kleidung wegzuwerfen. Umwelt- und...
July 31 — İsrail x Hizbullah ile kalıcı barış anlaşması...?
Hier sind die aktuellen Nachrichten aus aller Welt: EU-weite Regelung Große Unternehmen dürfen Mode nicht mehr einfach entsorgen – was bringt das Verbot? In der EU ist großen Herstellern seit heute verboten, unverkaufte Kleidung wegzuwerfen. Umwelt- und Verbraucherschützer begrüßen den Schritt.
Doch wie sehr er gegen Fast Fashion wirkt, ist fraglich. 12 Uhr Zur Merkliste hinzufügen Artikel anhören (5 Minuten) 5 Min X. com Facebook E-Mail Link kopieren Weitere Optionen zum Teilen X.
Die Einzelheiten
com Facebook E-Mail Messenger WhatsApp Link kopieren SPIEGEL bei Google bevorzugen Bild vergrößern Kleiderstange bei Handelsmesse: Leicht umgehbare Regeln Foto: Michael Bihlmayer / Bihlmayerfotografie / IMAGO Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten. Eine entsprechende EU-Vorschrift gilt seit Sonntag und soll dafür sorgen, dass betroffene Firmen ihre Waren etwa erneut verkaufen oder spenden, anstatt sie wegzuwerfen. Bisweilen gilt die Entsorgung als günstiger, als Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten.
Ausnahmen gelten aber unter anderem für den Fall, dass die Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist, nicht wiederverwendet oder -aufbereitet werden kann. Auch, was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben später in Kraft.
Die Regeln sind Teil der EU-Ökodesign-Verordnung, die seit Juli 2024 in Kraft ist. Handelsverband sieht Vorteile für VerbraucherLaut Handelsverband Deutschland (HDE) könnte das Verbot Vorteile für Verbraucher mit sich bringen: So könnte laut Hauptgeschäftsführer Stefan Genth das Angebot an reduzierter Ware steigen, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Secondhand-Kanäle. Außerdem sieht er mögliche ökologische Vorteile, »da weniger neuwertige Kleidung vernichtet wird und Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet werden«.
Was Experten sagen
Der Handel werde jedoch vor Herausforderungen gestellt, sagt Genth: »Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden. « Gründe könnten etwa beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte sein. Für Händler entstünden zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung.
Hinzu kämen Dokumentationsauflagen, rechtliche Unsicherheiten und praktische Hürden bei Spenden oder Secondhand. Der Modeverband GermanFashion befürwortet die neue Regelung. »Bekleidung ist ein wertvolles Produkt, dessen Vernichtung vermieden werden sollte«, so Hauptgeschäftsführer Thomas Lange.
Das Vernichtungsverbot setze ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen. »Belastung durch Bürokratie«Für viele europäische Bekleidungsunternehmen werde die Regelung aber kaum Auswirkungen haben, weil unverkaufte Ware in der Regel nicht vernichtet werde.
Die Entwicklung hat international große Aufmerksamkeit erregt; diplomatische Kreise verfolgen sie genau.




